Findok · EAS-Auskünfte
EAS 681
Erbanfall eines Lebensversicherungsvertrages an in Deutschland lebenden Erben
geltende FassungEAS-AuskunftL 402/4/1-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Leben zwei österreichische Staatsbürger in
eheähnlicher Gemeinschaft in Deutschland und haben sie demzufolge ihren
"Wohnsitz" im Sinn der mit Deutschland abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, dann dürfen im Fall des Todes
des Partners die an die Partnerin fallenden Ansprüche aus einem
Lebensversicherungsvertrag in Österreich gemäß Art. 5 des auf
dem Gebiet der Erbschaftsbesteuerung mit Deutschland abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Erbschaftsbesteuerung unterzogen werden.
Desgleichen besteht gemäß Art. 13 Abs. 1 des auf
einkommensteuerlichem Gebiet geltenden Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf
Entlastung von einer allfälligen österreichischen
Einkommensbesteuerung (die allerdings bei beschränkter Steuerpflicht im
inländischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist).
Geht im Fall des Todes des Partners auch eine
inländische Liegenschaft auf die Partnerin über, dann unterliegt
dieser Vermögensübergang gemäß Art. 3 DBA (Erb)-Deutschland
der ausschließlichen Erbschaftsbesteuerung in
Österreich.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
- Art. 5 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 402/4/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16981
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF