Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2609
EU-Beamter und EU-Ansässigkeitsfiktion bei Wohnsitzwechsel
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0337-IV/4/2005vom 06.05.2005
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel 14 des
Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen
Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in
Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung
der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der
Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden,
dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten
weder in Belgien noch in seinem Herkunftsland unbesteuert bleiben. Selbst wenn
der EU-Beamte nach seinem Dienstantritt in Brüssel seinen deutschen
Wohnsitz aufgibt, soll daher Deutschland ihn nach wie vor als unbeschränkt
Steuerpflichtigen behandeln (wobei die EU-Bezüge gemäß Artikel
13 des Protokolls steuerfrei zu belassen sind). Diese alle EU-Staaten bindende
Bestimmung gestattet nicht, dieses deutsche Besteuerungsrecht dadurch auf einen
anderen EU-Mitgliedstaat zu übertragen, dass in diesem anderen EU-Staat ein
Zweitwohnsitz begründet oder aufrechterhalten wird; selbst dann nicht, wenn
der EU-Beamte die Staatsbürgerschaft dieses anderen EU-Staates
besitzt.
Hat daher ein österreichischer Staatsbürger vor
Aufnahme seiner Tätigkeit in Brüssel beruflich in Deutschland
gearbeitet und dort seinen Hauptwohnsitz aufgeschlagen, dann bleiben die
Besteuerungsrechte Deutschlands mit dem Eintritt in den EU-Personalstand
erhalten; sie gehen weder durch Aufgabe des deutschen Wohnsitzes noch durch
Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes auf Österreich
über.
6.
Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 15
- Art. 13 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 15
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0337-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24841
- Gültig
- 06.05.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF