…der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr…
Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…
Mietet die Ehefrau eines in den USA ansässigen Energieberaters mit bulgarischer und kanadischer Staatsbürgerschaft in Österreich für zwei Jahre eine Wohnung, um der 13jährigen Tochter eine Schulausbildung in Europa angedeihen zu lassen (es sind jeweils 8-monatige Aufenhalte in der Wohnung während der Schulzeit geplant…
…betr. ein Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen Betriebstätte angenommen. Wenn nun im Fall einer Bauplanung für ein bulgarisches Bauprojekt der bulgarische Geschäftspartner das Formular "CLAIM FOR RELIEF UNDER THE TAX TREATY BETWEEN BULGARIA AND AUSTRIA" an das österreichische Bauplanungsunternehmen sendet, dann…
…Autoren, auftritt, sondern die Vertragspflichten im eigenen Namen eingeht, wäre ein von der deutschen Gesellschaft ausgestelltes Formular ZS-QU2 zu verwenden, wobei sich dann die 10.000 Euro-Grenze nicht nach den Autorenanteilen, sondern nach der Gesamtzahlung an die Agentur richtet. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…für das das Formular ZS-RD1 mit dem Beiblatt C zu verwenden ist. Als Ansässigkeitsstaat ist in diesem Fall "Österreich" anzugeben; die unter Punkt 6 verlangte "Ansässigkeitsbestätigung" erübrigt sich in einem solchen Fall. Mit der Unterfertigung der Erklärung unter Punkt E des Beiblattes verpflichtet sich…
…Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten hierzu auf dem Formular ZS-RD1 samt Beiblatt A (Download-Version auf der Homepage des BMF) beim Finanzamt Eisenstadt einen entsprechenden Rückzahlungsantrag stellen. Soweit Ansässigkeitsbescheinigungen der deutschen Finanzämter auf dem Vordruck ZS…
…eines solchen auf ein Doppelbesteuerungsabkommen gestützten Rückzahlungsverfahrens obliegt zentral für ganz Österreich dem Finanzamt Eisenstadt. Für die Antragstellung ist das Formular ZS-RD1 und im gegebenen Zusammenhang dessen Beiblatt C vorgesehen. Die Formblätter können von der Homepage des BM für Finanzen (www.bmf.gv.at…
…österreichischen Abzugsbesteuerung im Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden muss. Es kann daher nicht als rechtsrichtig angesehen werden, wenn die beiden Holdinggesellschaften im Formular ZS-QU2 die Fragen unter I d) und I e) mit "JA" beantworten, und zwar auch dann nicht, wenn durch die Beteiligung an einer…
…Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen von österreichischen Maßschneidern, bei denen in der Folge die Details über den zu erwerbenden Maßanzug festgelegt und in einem vom Kunden zu unterschreibenden Formular aufgenommen werden, dann deutet dies darauf hin…
…8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1 unter Anschluss des Beiblattes A beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. Der Umstand, dass der Pensionsfonds dem irischen Staat gehört…
…in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur unterbleiben, wenn dem britischen Arbeitgeber in seiner österreichischen Betriebstätte ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von der slowakischen Steuerverwaltung bestätigtes Formular ZS-QU1 vorliegt. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006
…20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 29. November…
…wenn die mit Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, geforderten Nachweisvoraussetzungen erfüllt sind; dazu gehört insbesondere eine auf Formular "ZS-Nl1" von niederländischer Seite bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung. 13. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der Steuerabzug vorgenommen und der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 10. Dezember…
…AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular ZS-BRD 1 entweder durch Steuerfreistellung oder durch formlose nachträgliche finanzamtliche Rückerstattung herbeigeführt werden kann. 4. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Tennistrainer tatsächlich im Sinn des DBA-CSSR nach wie vor in der Slowakei ansässig ist. Allerdings wird anzuraten sein, dass diese Ansässigkeit in der Slowakei auch nachweisbar ist (Bescheinigung auf dem Formular R-CS1). Denn die österreichische Finanzverwaltung muss dafür sorgen, dass ausländische Unternehmer…
…steuerliche Zurechnung der Gewinnausschüttung) zu übernehmen; ein Verlangen nach inhaltlicher Prüfung solcher Aspekte durch die bestätigende ausländische Verwaltung - die idR nur im Rahmen von Außenprüfungen möglich ist - würde idR einer Sofortbescheinigung des Formulars durch die DBA-Partnerverwaltung entgegenstehen. Kommt daher beispielsweise im Rahmen einer österreichischen…
…ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird dies folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der…
…mithin auch den darin enthaltenen Honoraranteil des Vortragenden von der Abzugsbesteuerung freistellen, wenn ihr der Vortragende das zur Dokumentation der Entlastungsberechtigung erforderliche Formular ZS-QU1 mit der angehefteten US-Ansässigkeitsbescheinigung (AÖF Nr. 179/2008) zukommen lässt. Erfüllt die genannte US-Gesellschaft zwar die Erfordernisse von…