RIS AI
347 Treffer1140 msnur geltende Fassungen
EAS 2180Problematische Auskunft eines deutschen Finanzamtes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/0210.12.2002

Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

… Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen…

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

…der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 dEStG entgegen. Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft, dass Vergütungen an einen "Künstler" bezahlt wurden, ist…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht hat, dann besteht für die DBA-konforme Steuerentlastung einerseits die Möglichkeit einer Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt und andererseits die Möglichkeit eines Rückzahlungsverfahrens beim Finanzamt Eisenstadt. Die Steuerentlastung kann im Wege eines Veranlagungsantrages gemäß § 97 Abs. 4 EStG beim Wohnsitzfinanzamt…

EAS 1736Steuerrückerstattung an einen schweizerischen Konsulenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/51-IV/4/0009.10.2000

…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…

EAS 1872Nachträgliche Erfolgsprämie an einen Geschäftsführer österreichischer und schweizerischer Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/1-IV/4/0102.07.2001

…nach § 67 EStG erhobenen Lohnsteuer geht), müsste zur Herbeiführung eines dem österreichisch-schweizerischen DBA entsprechenden Rechtszustandes ein auf § 240 Abs. 3 BAO gestützter Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt (§ 13a AVOG) eingebracht werden. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

…österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 1109Keine Veranlagungspflicht für steuerabzugspflichtige Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9721.07.1997

Die offenbar von einem deutschen Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach § 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer…

EAS 3101Österreichische “Dienstleistungsbetriebstätte” einer tschechischen Werbemittelverteilerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3088-IV/4/200925.11.2009

Wurde im Zuge einer GPLA-Prüfung vom zuständigen Finanzamt eine in Tschechien ansässige Steuerpflichtige, die für eine österreichische Firma Werbemittel mit eigenem PKW zur Verteilung brachte, als gewerblich tätig eingestuft, dann steht gemäß Artikel 7 iVm Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA Tschechien das…

EAS 3299Unmittelbarkeitserfordernis im Fall einer treuhandschaftlich gehaltenen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0523-IV/4/201223.10.2012

Hält eine schweizerische Aktiengesellschaft (CH-AG) im Rahmen einer finanzamtlich offengelegten Treuhandschaft über einen österreichischen Treuhänder eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH), dann ist die an den Treuhänder überwiesene Gewinnausschüttung der Ö-GmbH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht dem Treuhänder, sondern grundsätzlich…

EAS 2005Personalentsendung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/15-IV/4/0204.03.2002

  Wurde im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt, dass der Fall einer Assistenzleistung einer ausländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft vorliegt, die in der Weise erbracht wird, dass Dienstnehmer der Muttergesellschaft in Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft ihrer beruflichen Arbeit nachgehen, dann werden diese Räumlichkeiten zu einer inländischen Betriebstätte…

EAS 3013Portfoliodividenden an ausländische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1836-IV/4/200920.07.2009

Stellt ein luxemburgischer Pensionsfonds unter Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit des Europarechtes beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Kapitalertragsteuerrückerstattungsantrag, ist zu prüfen, ob Anrecht auf Gleichbehandlung mit inländischen Pensionsinvestmentfonds und damit gemäß § 41 InvFG 1993 auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die…

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…

EAS 2216Auslandskonzerte eines österreichischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 647/2-IV/4/0227.01.2003

Unternimmt ein österreichischer Orchesterverein ausländische Konzerttourneen, wobei nach den Feststellungen des zuständigen Finanzamtes die einzelnen Musiker für ihre Mitwirkung daran Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, dann ist Folgendes zu beachten: DBAs mit Freistellungsmethode: Bei Konzerten in jenen Staaten, mit denen ein OECD-konformes Doppelbesteuerungsabkommen mit…

EAS 3096Österreichischer Transitverkehr mit geleasten ausländischen LKW-Lenkern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200928.10.2009

…EVO vom 10.03.2006 (AÖF Nr. 127/2006) sieht im Anhang unter Abschnitt B vor, dass ausländische Arbeitskräftegestellungsunternehmen vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Befreiungsbescheid erhalten können, wenn sie die lohnsteuerlichen Verpflichtungen für die überlassenen Arbeitskräfte übernehmen, sodass die österreichischen Gestellungsnehmer von der Vornahme…

EAS 2364Nichtanerkennung eines inländischen Betriebstättenverlustes eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 405/1-IV/4/0327.10.2003

…Versicherungsverträge für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft vermittelt werden, und anerkennt das österreichische Finanzamt nicht eine Betriebstättenergebnisermittlung, bei der zunächst Verluste und später nur geringe Gewinne anfallen werden, dann kann dieser finanzamtlichen Beurteilung im Rahmen des ministeriellen EAS-Auskunftsdienstes nicht entgegengetreten werden. Vor allem dann nicht…

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…

EAS 1371Doppelbesteuerung eines Grenzgänger-Musiklehrers in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9823.11.1998

…dann kann eine Doppelbesteuerung, die dadurch eintritt, dass ein deutsches Finanzamt diese Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit wertet und wegen Ablaufes der Rechtsmittelfrist nicht mehr zu einer anderweitigen Entscheidung bereit ist, nur mehr im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens beseitigt werden. Dieses Verfahren würde allerdings…