Ob eine Film-Koproduktion als Mitunternehmerschaft eingestuft wird, hängt davon ab, ob hierbei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die typische Erscheinungsform einer Mitunternehmerschaft gewählt wird. Erfolgt die Koproduktion nicht in der Rechtsform einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (OHG, KG, Erwerbsgesellschaft), sondern in jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem…
Produziert eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, USA, Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden…
…das Recht erhält, anlässlich eines Konzertes dieses Künstlers in Österreich einen Video-Mitschnitt zu machen, in der Folge daraus einen Video-Film zu produzieren und diesen schließlich zu vermarkten, dann wird diese an den britischen Künstler fließende US-Vergütung als Pauschallizenzvergütung für die Überlassung von…
…Dies trifft zu; ihre Tätigkeit wird zwar nicht im Inland ausgeübt, doch wird sie im Inland verwertet; denn das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Mitwirkung an den Filmdreharbeiten kommt der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft zugute und wird damit von einem österreichischen Unternehmen, sonach im Inland, verwertet. Dieser nach inländischem…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…
…Steuerpflicht besteht im Übrigen unabhängig davon, ob der Künstler Dienstnehmer der Filmgesellschaft ist oder auf Werkvertragsbasis von ihr engagiert worden ist. Ein Unterschied liegt nur darin, dass im Fall der Dienstnehmereigenschaft - mangels inländischer Lohnsteuerbetriebstätte - keine Steuerabzugspflicht für die Filmgesellschaft besteht, im Fall eines Werkvertrages aber…
…Musterabkommen nachgebildet ist. Der Begriff umfasst jedenfalls auch Entgelte für die Einräumung des Verwertungsrechtes an Filmwerken. Der in Artikel 12 Abs. 2 enthaltene Hinweis auf kinematographische Filme kann in diesem Zusammenhang nicht so verstanden werden, dass hierdurch Entgelte für Verwertungsrechte an Filmen, die auf anderem…
Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler von einer deutschen Filmfirma angestellt, um an Dreharbeiten auf einem Hochseeschiff in internationalen Gewässern mitzuwirken, dann unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten…
Schließt eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Schauspielern Werkverträge ab, auf Grund derer sich diese Schauspieler zur Mitwirkung an Filmdrehaufnahmen in Neuseeland verpflichten, dann unterliegen die hierfür gezahlten Gagen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb…
Schließt ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, auf Grund derer er u.a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen…
…in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck nicht Videofilme, die seinerzeit…
Hat ein in Österreich ansässiger Schauspieler aus seiner dienstvertraglichen Verpflichtung bei einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Jahr 2002 eine Nettogage von rund 8.000 Euro bezogen, wobei diese Einkünfte ausschließlich aus Drehaufnahmen herrühren, die tageweise in Frankreich und Malta stattfanden, dann steht auf Grund von Artikel…
Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…
Wird von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller (mit einem Zweitwohnsitz in Österreich) für die Mitwirkung an einem Filmprojekt engagiert, dessen Dreharbeiten durch 4 Wochen hindurch in Italien stattfinden, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an…
Werden von einer österreichischen Filmproduktionsfirma ausländische Regisseure als Dienstnehmer angestellt, dann unterliegen die an sie gezahlten Gehälter der inländischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht gründet sich im internationalen Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der einzelnen DBA. Bei den im Fall der…
…nicht als Begründung eines Dienstverhältnisses zu werten ist, unterliegen die Vergütungen an die deutschen Stuntmen nicht der beschränkten Steuerpflicht und es besteht folglich auch keine Steuerabzugspflicht für die österreichische Filmproduktionsgesellschaft. Die steuerliche Nichterfassung in Österreich führt allerdings im Verhältnis zu Deutschland nicht zu einer "Doppelnichtbesteuerung"…
Verfasst ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft das Drehbuchmanuskript und überlässt er ihr die Nutzung der daran bestehenden Urheberrechte, so stellen die hiefür geleisteten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland dar, die diesfalls der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen…
Wird ein in den Niederlanden ansässiger Schauspieler für Dreharbeiten an einem Filmwerbespot engagiert, wobei vertraglich vereinbart wird, dass $ 2.500 für die Mitwirkung an den Dreharbeiten und $ 5.000 als "buyout" für die Überlassung der Senderechte im Fernsehen für die Dauer eines Jahres…
…für einen Film engagiert, der ausschließlich in Südafrika gedreht wird, kann die österreichische Filmproduktionsgesellschaft gemäß Art. 9 DBA-Deutschland den Lohnsteuerabzug unterlassen, vorausgesetzt, dass gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (BGBl. Nr. 426/1994) von den in Deutschland ansässigen Filmmitwirkenden eine deutsche…
Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler als Dienstnehmer einer deutschen Filmgesellschaft zu Drehaufnahmen in Südafrika, Malta und Frankreich verpflichtet, dann teilt Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die Besteuerungsrechte an den auf diese Drittstaatsdrehaufnahmen entfallenden Vergütungen Österreich zu. Artikel 17 steht dieser Beurteilung nicht entgegen…