Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1715
Filmdreharbeiten für eine deutsche Filmfirma auf einem Hochseeschiff
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/43-IV/4/00vom 28.08.2000
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler von einer deutschen Filmfirma angestellt, um an Dreharbeiten auf einem Hochseeschiff in internationalen Gewässern mitzuwirken, dann unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten auf deutschem Staatsgebiet stattfänden (Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland); dies wäre nur bei Hochseeschiffen der Fall, die unter deutscher Flagge fahren (BStBl. II 1987, 377; BStBl. II 1995, 405, und BStBl. II 1997, 432; Hinweis auch auf EAS 1549).
28. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/43-IV/4/00
- Stammnummer
- 26180
- Gültig
- 28.08.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF