RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1715

Filmdreharbeiten für eine deutsche Filmfirma auf einem Hochseeschiff

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/43-IV/4/00vom 28.08.2000

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler von einer deutschen Filmfirma angestellt, um an Dreharbeiten auf einem Hochseeschiff in internationalen Gewässern mitzuwirken, dann unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten auf deutschem Staatsgebiet stattfänden (Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland); dies wäre nur bei Hochseeschiffen der Fall, die unter deutscher Flagge fahren (BStBl. II 1987, 377; BStBl. II 1995, 405, und BStBl. II 1997, 432; Hinweis auch auf EAS 1549). 28. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SchauspielerDreharbeiten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/43-IV/4/00
Stammnummer
26180
Gültig
28.08.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF