Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2432
Österreichischer Schauspieler mit Drittauslandsdrehaufnahme für eine deutsche Filmgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftM 834/1-IV/4/04vom 13.03.2004
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Österreich
ansässiger Schauspieler als Dienstnehmer einer deutschen Filmgesellschaft
zu Drehaufnahmen in Südafrika, Malta und Frankreich verpflichtet, dann
teilt Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die Besteuerungsrechte an den auf diese
Drittstaatsdrehaufnahmen entfallenden Vergütungen Österreich zu.
Artikel 17 steht dieser Beurteilung nicht entgegen; die Sätze 2 und 3 des
ersten Absatzes von Artikel 17 des Abkommens beziehen sich nicht auf
Vergütungen für eine schauspielerische Aktivtätigkeit, sondern
gestatten Deutschland nur bei in Deutschland nicht tätigen Künstlern
auf deren Rechtsüberlassungen (also auf deren Passivleistungen) steuerlich
zuzugreifen. Bei Entgelten für Drehaufnahmen handelt es sich aber um
Entgelte für eine schauspielerische Aktivtätigkeit und es besteht
daher Anspruch auf Rückzahlung der deutschen Lohnsteuer.
13. März
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 834/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 9787
- Gültig
- 13.03.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF