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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2432

Österreichischer Schauspieler mit Drittauslandsdrehaufnahme für eine deutsche Filmgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftM 834/1-IV/4/04vom 13.03.2004

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler als Dienstnehmer einer deutschen Filmgesellschaft zu Drehaufnahmen in Südafrika, Malta und Frankreich verpflichtet, dann teilt Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die Besteuerungsrechte an den auf diese Drittstaatsdrehaufnahmen entfallenden Vergütungen Österreich zu. Artikel 17 steht dieser Beurteilung nicht entgegen; die Sätze 2 und 3 des ersten Absatzes von Artikel 17 des Abkommens beziehen sich nicht auf Vergütungen für eine schauspielerische Aktivtätigkeit, sondern gestatten Deutschland nur bei in Deutschland nicht tätigen Künstlern auf deren Rechtsüberlassungen (also auf deren Passivleistungen) steuerlich zuzugreifen. Bei Entgelten für Drehaufnahmen handelt es sich aber um Entgelte für eine schauspielerische Aktivtätigkeit und es besteht daher Anspruch auf Rückzahlung der deutschen Lohnsteuer. 13. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SchauspielerFilmaufnahmen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 834/1-IV/4/04
Stammnummer
9787
Gültig
13.03.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF