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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2076

Filmlizenzgebühren aus Kroatien

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/02vom 17.06.2002

Wortlaut laut Findok

Artikel 12 des DBA-Kroatien sieht Quellensteuerfreiheit für Lizenzgebühren vor, wobei der Begriff der Lizenzgebühren dem OECD-Musterabkommen nachgebildet ist. Der Begriff umfasst jedenfalls auch Entgelte für die Einräumung des Verwertungsrechtes an Filmwerken. Der in Artikel 12 Abs. 2 enthaltene Hinweis auf kinematographische Filme kann in diesem Zusammenhang nicht so verstanden werden, dass hierdurch Entgelte für Verwertungsrechte an Filmen, die auf anderem Trägermaterial (zB Magnetbänder, via Satellit usw.) überlassen werden, aus dem Lizenzgebührenbegriff ausgeschlossen werden sollten. Allerdings ist für ein österreichisches Unternehmen die Frage, ob Entgelte dem Artikel 12 zuzuordnen sind oder nicht, im Grunde nicht von Bedeutung, da Unternehmensgewinne, die keine Lizenzgebühren darstellen, gemäß Artikel 7 DBA ebenfalls in Kroatien von der Besteuerung freizustellen sind. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FilmlizenzgebührenQuellensteuerfreiheitQuellensteuerbefreiungVerwertungsrechteFilmeSteuerfreistellungsverpflichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/22-IV/4/02
Stammnummer
33518
Gültig
17.06.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF