Artikel 12 des DBA-Kroatien sieht Quellensteuerfreiheit für Lizenzgebühren vor, wobei der Begriff der Lizenzgebühren dem OECD-Musterabkommen nachgebildet ist. Der Begriff umfasst jedenfalls auch Entgelte für die Einräumung des Verwertungsrechtes an Filmwerken. Der in Artikel 12 Abs. 2 enthaltene Hinweis auf kinematographische Filme kann…
…auf Österreich ausweiten - ohne hier eine Betriebstätte zu errichten - dann wird eine inländische Besteuerung nur dann vorgenommen werden können, wenn hiebei "Filmlizenzgebühren" im Sinn des Art. 12 DBA-USA gezahlt werden. Zum Begriff der Filmlizenzgebühren siehe EAS 1027. 14. April 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…gezahlt werden. Abgesehen davon, dass diese Quellenbestimmung nur im Fall der Anwendung von Art. 12 Abs. 2 (also nur im Fall von Filmlizenzgebühren) von Relevanz ist, liegt eine Rechtsverwertung nach Auffassung des BM für Finanzen in den USA auch dann vor, wenn eine dort gelegene…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch T.O.P. Wirtschaftsprüfung GmbH, 8010 Graz, Beethovenstr. 19, vom 7. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. September 2009 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2006 und 2007 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, a, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und Stb GmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. November 2004, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr…
Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt nach wie vor die Auffassung, dass dem in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA (1956) verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Der Begriff der "kinematographischen Filme", der in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA verwendet wird, um die der 10-prozentigen Quellensteuer zu unterziehenden Lizenzgebühren zu umschreiben, bezieht sich nicht nur auf Filme, die in Lichtspieltheatern vorgeführt werden, sondern auch auf Fernsehfilme (siehe Z 10…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck…
Verfasst ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft das Drehbuchmanuskript und überlässt er ihr die Nutzung der daran bestehenden Urheberrechte, so stellen die hiefür geleisteten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland dar, die diesfalls der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen…
Bereits unter EAS 286, EAS 426 und EAS 695 hat das Bundesministerium für Finanzen die Auffassung vertreten, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck…
Artikel 136 Lizenzgebühren (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Lizenzgebühren beziehen sich auf die eingeführten Waren, wenn insbesondere die durch den Lizenzvertrag übertragenen Rechte in den Waren verkörpert sind. Die Art der Berechnung des Betrags der Lizenzgebühr ist dabei nicht der entscheidende…
Hat eine österreichische GmbH von einem österreichischen Sportverband dessen Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen erhalten, die sie selbst plant, organisiert und durchführt und wird von der GmbH an eine deutsche Televisions-GmbH das Recht übertragen, Bild und Ton von diesen Sportveranstaltungen in einem definierten Lizenzgebiet auszustrahlen, so…
Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…
Produziert eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, USA, Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden…
Schließt ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, auf Grund derer er u.a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen…