Werden von einem österreichischen Festspielveranstalter französische Solisten als Dienstnehmer engagiert, unterliegt der hiefür gezahlte Arbeitslohn dem österreichischen Lohnsteuerabzug (Art. 10 DBA-Frankreich); der Umstand, dass im DBA-Frankreich für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit keine (dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete) "Künstlerklausel" vorgesehen ist…
Schließt ein österreichischer Festspielveranstalter mit einer deutschen GesmbH (Theater) eine Vereinbarung ab, nach der das deutsche Theater mit seinem Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann an vier Abenden anlässlich der Festspiele in Österreich dargeboten wird, so unterliegen die hiefür der deutschen GesmbH…
Werden von einem inländischen Festspielveranstalter ein britisches Orchester (London Classical Players) und ein russisches Orchester (Radio Sinfonie Orchester Moskau) engagiert, so kann in beiden Fällen auf der Grundlage der mit Großbritannien und mit der seinerzeitigen Sowjetunion geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nach Maßgabe des Orchestererlasses (AÖF Nr…
…zu entlasten. Allerdings wären diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen aus Italien und Großbritannien (auf den Vordrucken ZS-I2 und ZS-GB1; erhältlich bei der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion in Wien) erforderlich, damit der Festivalveranstalter die Abkommensberechtigung der Zahlungsempfänger nachweisen kann (siehe auch Erlass AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364…
Bühnenbildner sind von der "Künstlerklausel" der Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig nicht erfasst (SWI 1991, S. 257). Ein in Großbritannien ansässiger Bühnenbildner, der die bühnenbildnerische Gestaltung bei einer inländischen Festspielveranstaltung übernimmt, fällt daher nicht unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Großbritannien. Eine inländische Steuerpflicht könnte daher…
Werden für ein österreichisches Musikfest Orchester aus Bulgarien und Rumänien engagiert, wird entsprechend den Regelungen des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 230/1986, i.d.F. AÖFV. Nr. 139/1987, 283/1989 und 307/1991) der Steuerabzug gemäß § 99 EStG vorzunehmen sein. Bei ungarischen Orchestern bestehen…
Schließt ein österreichischer Festspielveranstalter mit einer deutschen GesmbH (Theater) eine Vereinbarung ab, nach der das deutsche Theater mit seinem Ensemble (d.s. durch Dienstvertrag von dem deutschen Theater engagierte Schauspieler) die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann an vier Abenden anlässlich der Festspiele in…
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
Wird von einem österreichischen Festspielveranstalter ein in Deutschland ansässiger Musikdramaturg durch Werkvertrag verpflichtet, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Diese Steuerpflicht wird auch durch Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland aufrechterhalten, soweit…
Wird ein israelisches Theater, das von einem israelischen Verein betrieben wird, für eine österreichische Festwochenveranstaltung engagiert, so unterliegen die für diese Mitwirkung an der inländischen Veranstaltung gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der Abzugsbesteuerung. Auf der Grundlage der vom deutschen Bundesfinanzhof im…
Wird ein in Frankreich ansässiger französischer Staatsbürger zur Mitwirkung als Inspizient bei inländischen Festspielen engagiert, so ist für die Beurteilung der steuerlichen Verpflichtungen in Österreich zunächst festzustellen, ob die Mitwirkung im Rahmen eines mit dem inländischen Festspielveranstalter abgeschlossenen Dienstvertrages oder im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt…
Wird eine spanische Kapitalgesellschaft beauftragt, im Rahmen einer österreichischen Festivalveranstaltung ein Feuerwerk mit Spezialeffekten zu inszenieren, wobei diese Inszenierung von ca. 20 Feuerwerkskünstlern und 20 Technikern aus Spanien in Österreich vorgenommen wird, dann liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung vor, die nach inländischem Recht…
Gastiert ein niederländisches Opernhaus an 5 Abenden mit einer Opernproduktion auf Grund eines mit einem österreichischen Festspielveranstalter abgeschlossenen Werkvertrages in Österreich, dann unterliegt das hiefür gezahlte Pauschalentgelt der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Ob auf der Grundlage von Artikel 18 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (entspricht Art…
Wirken eine ungarische und eine deutsche Agentur in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber einem österreichischen Festivalveranstalter verpflichten, dafür zu sorgen, dass eine amerikanische und eine kubanische Tanzgruppe in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von dem inländischen…
Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes…
Werden ausländische Künstler für inländische Festspielveranstaltungen engagiert und finden hiezu Vorbereitungsarbeiten (Übersetzungen für deutsche Erstaufführungen, Proben usw.) im Ausland statt, so teilen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Steuerzuteilungsregeln der Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht für sämtliche Vergütungen…
Choreographen von Tanzveranstaltungen, Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…
Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche…
Gastiert das Orchester sowie der Chor eines italienischen Stadttheaters bei einer österreichischen Festspielveranstaltung, unterliegen bei einer direkten vertraglichen Gastspielvereinbarung zwischen dem italienischen Theater und dem österreichischen Festspielveranstalter die gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung (Art. 17 Abs. 2 DBA-Italien). Werden die Verträge allerdings nicht unmittelbar…