Findok · EAS-Auskünfte
EAS 548
Engagement eines deutschen Musikdramaturgen
geltende FassungEAS-AuskunftSt 1236/12/1-IV/4/94vom 16.12.1994
Wortlaut laut Findok
Wird von einem österreichischen Festspielveranstalter
ein in Deutschland ansässiger Musikdramaturg durch Werkvertrag
verpflichtet, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der
inländischen Abzugssteuerpflicht gemäß
§ 99 Abs. 1 Z 1
EStG. Diese Steuerpflicht wird auch durch Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz
DBA-Deutschland aufrechterhalten, soweit hiedurch eine in Österreich
ausgeübte Arbeit des Dramaturgen abgegolten wird; in diesem Umfang sind die
Vergütungen in Deutschland steuerfrei zu stellen. Sollte die den
Vergütungen zugrunde liegende Tätigkeit in beiden Staaten
ausgeübt werden, müsste nach Maßgabe der mit Deutschland im Fall
von Kostümbildnern vereinbarten Vorgangsweise eine Aufteilung der
Besteuerungsrechte vorgenommen werden (AÖF Nr. 105/1974).
16. Dezember
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
FestivalFestivalveranstalterAbzugssteuerSteuerabzugAbzugsbesteuerungSteuerfreistellungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungenMusikerGastspielGastspielvergütungFreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 1236/12/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17432
- Gültig
- 16.12.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF