RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 548

Engagement eines deutschen Musikdramaturgen

geltende FassungEAS-AuskunftSt 1236/12/1-IV/4/94vom 16.12.1994

Wortlaut laut Findok

  Wird von einem österreichischen Festspielveranstalter ein in Deutschland ansässiger Musikdramaturg durch Werkvertrag verpflichtet, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Diese Steuerpflicht wird auch durch Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland aufrechterhalten, soweit hiedurch eine in Österreich ausgeübte Arbeit des Dramaturgen abgegolten wird; in diesem Umfang sind die Vergütungen in Deutschland steuerfrei zu stellen. Sollte die den Vergütungen zugrunde liegende Tätigkeit in beiden Staaten ausgeübt werden, müsste nach Maßgabe der mit Deutschland im Fall von Kostümbildnern vereinbarten Vorgangsweise eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden (AÖF Nr. 105/1974). 16. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FestivalFestivalveranstalterAbzugssteuerSteuerabzugAbzugsbesteuerungSteuerfreistellungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungenMusikerGastspielGastspielvergütungFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 1236/12/1-IV/4/94
Stammnummer
17432
Gültig
16.12.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF