…Konsulent eingesetzt, dann steht Österreich gemäß Art. 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Konsulentenhonoraren nur dann zu, wenn der Agraringenieur seine inländische Tätigkeit unter Nutzung einer ihm zur Verfügung stehenden inländischen "festen Einrichtung" ausgeübt hat. Hat der Agraringenieur während der begrenzten Inlandsaufenthalte…
…die bühnenbildnerische Gestaltung bei einer inländischen Festspielveranstaltung übernimmt, fällt daher nicht unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Großbritannien. Eine inländische Steuerpflicht könnte daher nur in Sonderfällen eintreten, nämlich nach Artikel 14, wenn für die Ausübung der inländischen Tätigkeit eine feste Einrichtung (z.B…
…österreichisch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommen vergleichbaren Rechtslage des DBA-Ungarn keine Bedenken, wenn der Steuerabzug in sinngemäßer Anwendung der Regelungen des Absatzes 5 des Orchestererlasses unterbleibt. Werden einzelne Künstler aus Bulgarien oder Rumänien für die Festspiele engagiert, ist nach den mit diesen Staaten abgeschlossenen Abkommen Steuerabzugspflicht in…
…Schließt ein österreichischer Festspielveranstalter mit einer deutschen GesmbH (Theater) eine Vereinbarung ab, nach der das deutsche Theater mit seinem Ensemble (d.s. durch Dienstvertrag von dem deutschen Theater engagierte Schauspieler) die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann an vier Abenden anlässlich der Festspiele in Österreich…
…Deutschland in Österreich insgesamt von der Abzugsbesteuerung freizustellen, wenn dem deutschen Theater in Österreich keine "Betriebstätte" zur Verfügung steht (EAS 335). Werden für die österreichische Festspielveranstaltung von dem deutschen Unternehmen in Deutschland ansässige Schauspieler mittels Werkvertrages verpflichtet, dann steht das Besteuerungsrecht an den von der…
…in Deutschland ansässigen (freiberuflich-künstlerisch tätigen) Light-Designer anzustellen. Dieser unterliegt mit den von dem Festspielveranstalter bezogenen Vergütungen (soweit diese auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen) in gleicher Weise der inländischen Abzugsbesteuerung wie ein hier tätiger deutscher Bühnen- oder Kostümbildner (siehe AÖF Nr. 105/1974)…
…Finanzverwaltung Nr. 31/1969) unmittelbar bei Auszahlung der Bezüge vom inländischen Festspielveranstalter herbeigeführt werden, wenn diesem eine von der französischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Andernfalls müsste im Wege eines formlosen Rückerstattungsantrages bei jenem österreichischen Finanzamt, das für die Besteuerung des Festspielveranstalters zuständig ist, die…
…in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische Finanzverwaltung der deutschen Beurteilung anzuschließen vermag…
Wird eine spanische Kapitalgesellschaft beauftragt, im Rahmen einer österreichischen Festivalveranstaltung ein Feuerwerk mit Spezialeffekten zu inszenieren, wobei diese Inszenierung von ca. 20 Feuerwerkskünstlern und 20 Technikern aus Spanien in Österreich vorgenommen wird, dann liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung vor, die nach inländischem Recht…
…wenn dieses Untersuchungszimmer als "feste Einrichtung" des Arztes anzusehen ist. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn dieses Zimmer dauernd in der Verfügungsmacht des Arztes steht. Bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten führen nach österreichischer Auffassung noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte bzw. festen Einrichtung. Sollte…
Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
…würde aber das Abkommen Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht belassen, wenn sich in Österreich eine feste Einrichtung (Freiberuflerbetriebstätte) befindet. Ob der Arbeitsplatz, der dem schweizerischen Künstler in den Räumlichkeiten der Kulturorganisation dauerhaft zur Verfügung gestellt wird (von diesem aber nur anlässlich seiner zweiwöchigen Inlandsaufenthalte genutzt…
Wird von einem österreichischen Festspiel-Verein eine aufwendige Opernaufführung produziert und in der Folge für 4 Aufführungen an eine deutsche Festspiel-GmbH verkauft und werden hiebei in Drittstaaten ansässige (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige) Künstler von dem österreichischen Verein für die Mitwirkung an den…
…für die Logistik, für die Verwaltungsarbeit usw. Gleiches wird daher auch für ein Unternehmen zu gelten haben, das für die Stunteinlagen bei der Festspielveranstaltung verantwortlich ist. Auch wenn in der Abrechnung eine Aufgliederung des Gesamtentgeltes in Teilbeträge unterschiedlicher Art vorgenommen wird, unterliegt das Gesamtentgelt der…
…mit allen drei Sätzen ausschließlich auf Einkünfte der Künstler. Da im vorliegenden Fall aber nicht die Künstler, sondern der Festspielfonds Einkünfte erzielt, liegt jedenfalls kein Anwendungsfall von Artikel 17 Abs. 1 vor. Allerdings ist auch Artikel 17 Abs. 2 des Abkommens in den Prüfvorgang einzubeziehen…
… Wird mit einer französischen Institution eine Vereinbarung getroffen, derzufolge für eine österreichische Festivalveranstaltung eine von französischen Künstlern entworfene Unterwasser-Sound-Installation zum Einsatz kommt, wobei die Konzeption der Gesamtanlage und die Anfertigung der Einzelteile in Frankreich erfolgt und die Anlage in der Folge von dem…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…wenn die Unternehmenstätigkeit unter Nutzung deutscher Betriebstätten ausgeübt wird. Betriebstätten setzen eine feste örtliche Geschäftseinrichtung voraus, die dem österreichischen Unternehmen dauerhaft (im allgemeinen mindestens 6 Monate) zur Verfügung steht. Besteht die Tätigkeit des EDV-Spezialisten darin, EDV-Software für Großrechenanlagen der deutschen Kunden vor Ort…
…auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Betriebstätten sind gemäß § 29 BAO alle festen örtlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Die betriebliche Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden…
…diesen über US-Server des US-Unternehmens erbracht wird, so ist zunächst zu prüfen, ob das US-Unternehmen in den Wohnungen seiner österreichischen Dienstnehmer dauerhaft über "feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen" verfügt. Es ist nicht auszuschließen, dass die berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des…