Findok · EAS-Auskünfte
EAS 676
Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland
durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre
1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte
Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft
qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf
österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die
österreichische Finanzverwaltung der deutschen Beurteilung
anzuschließen vermag. Zutreffendenfalls müssten die im Jahr 1991 als
(steuerpflichtige) Betriebseinnahmen angesetzten Aufwandsverrechnungen
korrespondierend als (steuerfreier) Schachtelbeteiligungsertrag eingestuft
werden. Wenn aber solcherart auf österreichischer Seite diese Beträge
als körperschaftsteuerfreie und gewerbesteuerfreie Einkünfte angesetzt
werden, besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite erhobene
Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer
anzurechnen.
Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf
österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher
die betreffenden Beträge mit österreichischer Körperschaftsteuer
belastet bleiben, müsste zur Vermeidung einer sonst eintretenden
Doppelbesteuerung mit Deutschland ein Verständigungsverfahren geführt
werden.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Kapitalerträgeverdeckte GewinnausschüttungBeteiligungserträgeSchachtelbeteiligungAnrechnung der ausländischen SteuerSchachtelprivilegSchachteldividendeinternationale Schachtelbeteiligunginternationale Schachtelbefreiung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 30/81/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17026
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF