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EAS 1549Österreichischer Elektrotechniker auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff einer deutschen Reederei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 549/1-IV/4/9927.10.1999

Ist ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz seit 1964 bei einer Hamburger Reederei als Elektrotechniker beschäftigt und wird dieser auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff eingesetzt, dann ist zunächst abzuklären, ob sich der "Wohnsitz im Sinn des Artikels 16" des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich…

EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

…norwegischen Reederei auf einem norwegischen Schiff angeheuert worden war, zu einer britischen Reederei, um für diese auf einem unter der Flagge der Bahamas betriebenen Schiffe Dienst zu tun, dann erlangt Großbritannien nach Maßgabe des Artikels 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien ein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen…

EAS 1739Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0017.10.2000

  Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…

EAS 1540Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers durch seinen österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/1-IV/4/9918.10.1999

…da gemäß § 41 Abs. 1 FLAG ein zur Dienstleistung in das Ausland entsandter Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gilt und damit der für die Beitragspflicht maßgebende abgabepflichtige Tatbestand erfüllt ist; der Umstand, daß nur in Deutschland ein Wohnsitz besteht und sonach keine Entsendung von Österreich…

EAS 1525Mitarbeiterentsendung nach Indien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 161/1-IV/4/9913.09.1999

…Da gemäß § 41 Abs. 1 FLAG auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gelten, besteht Dienstgeberbeitragspflicht. Es ist wohl richtig, daß die Kommunalsteuer vom sachlichen Anwendungsbereich jener Doppelbesteuerungsabkommen erfaßt ist, die die Gewerbesteuer samt Lohnsummensteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich aufgenommen haben…

EAS 1348Dienstgeberbeitragspflicht bei inländischen Seminarveranstaltungen durch ausländische Rechtsträger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9812.10.1998

…dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, auch dann grundsätzlich beitragspflichtig werden, wenn die Inlandstätigkeit nur kurzfristig ausgeübt wird. Allerdings wird § 41 Abs. 3 des FLAG 1967 in solchen Fällen so zu verstehen sein, dass in solchen Fällen…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß § 41 FLAG ist für alle im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer eines inländischen Arbeitgebers der Beitrag zu entrichten; gemäß § 41 Abs. 1 FLAG liegt bei diesen Dienstnehmern eine Beschäftigung im Bundesgebiet auch während der Zeit von Auslandseinsätzen vor. Lediglich die nach § 3…

EAS 1241Steuerliche Behandlung von Siegprämien für die Teilnahme an einem französischen Sportwettkampf
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/9806.04.1998

…DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der daher gemäß § 41 Abs. 1 FLAG zu entrichten ist. 6. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1214Weiterbelastung deutscher GmbH-Geschäftsführerbezüge an die österreichische GmbH-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/6-IV/4/9719.01.1998

…die Dienstgeberbeitragspflicht. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, sodaß sich die Beitragspflicht ausschließlich nach § 41 FLAG richtet. Darnach ist die deutsche GmbH grundsätzlich beitragspflichtig, da sie - wenn auch mit Unterbrechungen - Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. Als hier…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation sind. Auch Kommunalsteuerpflicht entsteht für die deutsche Kapitalgesellschaft nicht…

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

…Entsendungen nach Deutschland als Beschäftigung im Inland gelten, besteht gemäß § 41 FLAG hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Dienstgeberbeitragspflicht zum Familienlastenausgleichsfonds. Der Umstand, dass die Entsendungen nach Deutschland in die in der Wohnung des Geschäftsführers von der inländischem GmbH angemiete Betriebstätte erfolgen, berührt nicht die Dienstgeberbeitragspflicht. Für…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

Unterhält eine österreichische GmbH in Moskau eine betriebliche Einrichtung, der von russischer Seite der Charakter eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes zuerkannt wird und werden folglich die Personalkosten dieses Stützpunktes bei der Gewinnermittlung in Österreich als Betriebsausgaben berücksichtigt, dann sind dennoch jene Lohnbezüge, die an die in…

EAS 1969"Verbindungsmann" bei einem deutschen Großkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/3-IV/4/0110.01.2002

  Stellt ein österreichischer Lieferant seinem deutschen Großkunden über dessen Wunsch einen Verbindungsmann vor Ort zur Verfügung, mit dem jeweils auftauchende Probleme sofort besprochen werden können und der auch mögliche Projekte, neue Entwicklungen und dergleichen mit dem Produktmanagement abstimmen kann, und ist dieser Verbindungsmann ein…

EAS 3281Österreichischer Arbeitnehmer auf einem maltesischen Flusskreuzfahrtschiff mit zypriotischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201214.05.2012

Versieht ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer auf Grund eines mit seinem auf Zypern ansässigen Arbeitgeber geschlossenen Dienstvertrages auf einem von einer maltesischen Gesellschaft unter maltesischer Flagge betriebenen Flusskreuzfahrtschiff seine Arbeit und liegt folglich eine Arbeitskräfteüberlassung durch die zypriotische Arbeitgebergesellschaft an den Schifffahrtsbetreiber vor, dann ist…

EAS 163Unbeschränkte Steuerpflicht für einen auf einem Seeschiff wohnhaften Skipper
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3244/2/1-IV/4/9222.09.1992

…und somit unter österreichischer Flagge in internationalen Gewässern segelt, ist als Arbeitgeber eines (ausschließlich) auf dieser Segeljacht wohnhaften Skippers zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 13.2.1974, BStBl II S 361, in dem ein unter inländischer Flagge fahrendes und in…

EAS 2081Verkauf von Bildern und Kunstdrucken auf einem Kreuzfahrtschiff
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 787/1-IV/4/0217.06.2002

…Steuerpflicht in Österreich einkommensteuerpflichtig. Nur dann, wenn das Kreuzfahrtschiff unter der Flagge eines Staates unterwegs ist, mit dem Österreich ein nach der Befreiungsmethode arbeitendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und wenn dieser Staat unter Berufung auf den Bestand einer DBA-Betriebstätte das Besteuerungsrecht beansprucht, wäre auf österreichischer…

EAS 1715Filmdreharbeiten für eine deutsche Filmfirma auf einem Hochseeschiff
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/43-IV/4/0028.08.2000

…Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten auf deutschem Staatsgebiet stattfänden (Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland); dies wäre nur bei Hochseeschiffen der Fall, die unter deutscher Flagge fahren (BStBl. II 1987, 377; BStBl. II 1995, 405, und…

EAS 27Dienstnehmerentsendung in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/43/2-IV/4/9122.09.1991

… 41 Abs. 4 lit. d FLAG für Arbeitnehmer mit ausländischem Wohnsitz hingewiesen, wobei die darin genannte Monatsfrist kalenderjahresbezogen gewertet wird. Das DBA-USA bezieht sich auch nicht auf die Lohnsummensteuer; soweit die in die USA gezahlten Gehälter aber gemäß dem Abkommen in Österreich von der…