Findok · EAS-Auskünfte
EAS 163
Unbeschränkte Steuerpflicht für einen auf einem Seeschiff wohnhaften Skipper
geltende FassungEAS-AuskunftB 3244/2/1-IV/4/92vom 22.09.1992
Wortlaut laut Findok
Ein in Österreich ansässiger Eigentümer einer in seinem Privatvermögen stehenden Segeljacht, die in einem österreichischen Schiffsregister eingetragen und somit unter österreichischer Flagge in internationalen Gewässern segelt, ist als Arbeitgeber eines (ausschließlich) auf dieser Segeljacht wohnhaften Skippers zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.
Auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 13.2.1974, BStBl II S 361, in dem ein unter inländischer Flagge fahrendes und in einem inländischen Schiffsregister eingetragenes Seeschiff als steuerliches Inland gewertet wurde, wird auch für den vorliegenden Fall die Auffassung vertreten, dass für den Skipper unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht.
22. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3244/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18418
- Gültig
- 22.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF