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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 163

Unbeschränkte Steuerpflicht für einen auf einem Seeschiff wohnhaften Skipper

geltende FassungEAS-AuskunftB 3244/2/1-IV/4/92vom 22.09.1992

Wortlaut laut Findok

Ein in Österreich ansässiger Eigentümer einer in seinem Privatvermögen stehenden Segeljacht, die in einem österreichischen Schiffsregister eingetragen und somit unter österreichischer Flagge in internationalen Gewässern segelt, ist als Arbeitgeber eines (ausschließlich) auf dieser Segeljacht wohnhaften Skippers zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 13.2.1974, BStBl II S 361, in dem ein unter inländischer Flagge fahrendes und in einem inländischen Schiffsregister eingetragenes Seeschiff als steuerliches Inland gewertet wurde, wird auch für den vorliegenden Fall die Auffassung vertreten, dass für den Skipper unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht. 22. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitLohnsteuerArbeitsortAnsässigkeitsstaat

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3244/2/1-IV/4/92
Stammnummer
18418
Gültig
22.09.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF