…Werden keine Gastspielsondervergütungen gezahlt, dann werden nur jene Teile des Arbeitslohnes maßgebend sein, die bei tageweiser Aliquotierung auf die in Österreich beruflich verbrachten Anwesenheitstage entfallen. Der bei den freiberuflich Tätigen entwickelte Grundsatz, dass die Gastspielgage nicht in einen steuerpflichtigen (inländischen) Auftrittsteil und einen nicht steuerpflichtigen…
…OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen nimmt diese Zuwendungen gemäß Artikel 7 von der Steuerpflicht im Heimatstaat aus. Der Heimatstaat wird sich diesfalls nicht auf Artikel 19 des Abkommens berufen können, da hierfür ein Dienstverhältnis zum Heimatstaat erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen…
…Beginn nicht die erste inländische Aufführung, sondern bereits die vorher stattfindenden inländischen Proben und sonstigen Vorbereitungstätigkeiten zu werten sind. Im Übrigen ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen…
…den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben…
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…
…1 und 2 des DBA-Australien bestätigt. Im Wege einer Antragsveranlagung kann sodann eine Herabsetzung der österreichischen Steuerbelastung auf jenes Maß erwirkt werden, das sich bei einer Besteuerung des erzielten Nettoeinkommens ergibt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches…
…ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen, der die Förderung des internationalen Verkehrs auf der Eisenbahninfrastruktur bezweckt und bei dem viele Staatsbahnen Europas Mitglieder sind - wobei die Dienstnehmerin abkommensrechtlich in Italien ansässig bleibt -, so stellt sich die Frage…
…Abs. 1 und 2 des DBA-Italien bestätigt. Besondere Formerfordernisse bezüglich einer Bestätigung des vorgenommenen Steuerabzuges für Zwecke der Steueranrechnung in Italien sind nicht vereinbart worden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern…
…Kommunalsteuer in Anspruch genommen werden kann, nichts gewinnen. Die im DBA-Indien genannten "Beiträge vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betreffen die zum Zeitpunkt des Abkommensabschlusses auf österreichischer Seite vorgesehenen Zuschläge zur Einkommen(Lohn)steuer, nicht jedoch den (nicht als…
…Was nun den Einsatz eines "Field Service Representative" anlangt, zu dessen Aufgaben die Förderung des Vertrauens der Kunden zur US-Gesellschaft und zu ihren Produkten anlangt, so ist es durchaus möglich, dass darin eine bloß unterstützende Hilfsfunktion im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 lit…
…5 des Abkommens mit Brasilien 25% des "Bruttobetrages der Einkünfte". In einem vom Verwaltungsgerichtshof zu entscheidenden Beschwerdefall hat die Abgabenbehörde die anzurechnende Fiktivsteuer mit 25% des Bruttobetrages der Zinseneinnahmen angesetzt, gleichzeitig aber wegen eines die Zinserträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mindernden Wertverlustes der zugrundeliegenden Forderung den…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
…das Besteuerungsrecht zugeteilt wird. Durch den Steuerabzug hinsichtlich der an den Chor gezahlten Vergütungen ist (nach inländischem Recht) die Steuerpflicht der hier auftretenden Chormitglieder abgegolten (EAS 2319). Die genannten Absätze des Artikels 17 gelten gemäß Absatz 3 für ein Gastspiel in einem Vertragsstaat dann nicht…
…3 lit. b des österreichisch-indischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 8. November 1999 sind Zinsen aus Indien von der Quellenbesteuerung ausgenommen wenn sie a) innerhalb eines von Indien genehmigten Ausmaßes gezahlt werden und b) der Geschäftsvorgang, auf den sich die zinsenbringende Forderung gründet, von Indien genehmigt worden…
Gemäß Artikel 4 Z 1 des österreichisch-italienischen Übereinkommens vom 14. März 1952, BGBl. Nr. 270/1954, genießt das italienische Kulturinstitut in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den…
…werden". Nach Auffassung des BM für Finanzen sollte kein Anstoß daran genommen werden, dass als "öffentliche Mittel Frankreichs" auch EU-Förderungen gewertet werden, da zu diesen die Mitgliedstaaten und damit auch Frankreich beitragen haben. Wurde solcherart die Gesamtproduktion, die auch im Rahmen des österreichischen Gastspieles…
…Abs. 2 DBA-Indien 10% des Bruttobetrages der Zinsen nicht übersteigen darf. Eine Besonderheit ergibt sich aus Art. 11 Abs. 3 lit. b DBA-Indien. Nach dieser Vertragsbestimmung erlangt der indische Darlehensgeber Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich, soferne der Geschäftsvorgang, welcher der Forderung zugrunde liegt…
…Wird seitens des Orchesters geltend gemacht, dass gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland die Vergütungen in Österreich von der Besteuerung zu entlasten sind, ist eine entsprechende Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich, aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung…
Schließt ein österreichisches Unternehmen mit einem norwegischen Staatsbürger, der 1 Jahr bei diesem Unternehmen als Dienstnehmer (Fußballtrainer) beschäftigt war, einen Vergleich über dessen Forderung nach einer Kündigungsentschädigung, dann unterliegt diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige…
…über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger…