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EAS 626Innerdeutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/50/1-IV/4/9524.04.1995

…Geschäftsbeziehungen nicht aus bloßen Steuergründen unterbleiben sollen). Wenn in Deutschland ansässige Personen, die in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, deutsches Vermögen an in Deutschland ansässige Geschenknehmer übertragen, so wären Steuerausländer die Nutznießer einer österreichischen Steuerbefreiung dieses Vorganges; es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus…

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…wenn bereits nach den Regeln des § 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…

EAS 1069Ermäßigter Erbschaftssteuersatz für britische charitative Einrichtungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/2-IV/4/9726.05.1997

…Es kann daher der Wert der inländischen Liegenschaft insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden werden, als dies erforderlich ist, eine inländische Steuerbelastung des gesamten Erwerbes in jener Höhe zu erzielen, die bei Erwerb durch vergleichbare inländische gemeinnützige Einrichtungen angefallen wäre (Steuersatz von 2,5% nach …

EAS 522Kein § 48 BAO für Lieferungen aus den Zollausschlussgebieten in das inländische Zollgebiet
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2264/2/1-IV/4/9411.11.1994

…dass der Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die Einsetzung von § 48 BAO für eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht…

EAS 344Stundungszinsen bei lang andauerndem Verständigungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2280/1/1-IV/4/9304.01.1994

…die Frage der Behandlung der in einem solchen Fall anfallenden österreichischen Stundungszinsen in einem in Vorbereitung stehenden DBA-Durchführungsgesetz einer Regelung zuzuführen. Bis dahin steht für eine Problemlösung im allgemeinen § 236 BAO zur Verfügung. Ein diesbezügliches Nachsichtsansuchen wird aber erst nach Abschluss des Verständigungsverfahrens behandelt…

EAS 249Hilfsgüterverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0202/4-IV/4/9323.03.1993

…der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus § 6 Z 6 1988 EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für Belange der Gewinnermittlung; diese Bestimmung gestattet nicht, die im Familienverband durchaus üblichen und nur unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für steuerliche Belange nach dem…

EAS 387Verlustvortrag und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/57/1-IV/4/9418.02.1994

…nbsp; Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…Verträgen die auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossen worden sind, dass nämlich Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des…

EAS 2597Altbescheide nach § 48 BAO und die Voraussetzung der vergleichbaren Auslandsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0264-IV/4/200524.03.2005

Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…

EAS 143Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3230/2/1-IV/4/9203.07.1992

…gegenüber den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich der umsatzsteuerliche "Abnehmer" ist), stets der österreichischen Umsatzsteuerpflicht unterliegen…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz vornimmt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

…entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

…Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

…aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung…

EAS 1580Kein § 48 BAO bei Schenkungssteuerbefreiung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/11-IV/4/9905.01.2000

…unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht vor. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: