…der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, liegt aus Sicht des österreichischen Arbeitgebers ein Entgelt von dritter Seite vor…
…Denn der Pilot erbringt seine Flugleistungen für die italienische Luftlinie gleichsam als "Subunternehmer" des französischen Unternehmens; bei dieser Sachverhaltssituation (keine vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Piloten und der italienischen Fluglinie) stellen die von der italienischen Fluglinie ausgezahlten Vergütungen "Entgelt von dritter Seite" dar und allfällige in…
…zweitrangig ist. In diesem Fall wäre die österreichische Firma steuerlich als Arbeitgeber der Volontäre anzusehen, wobei diesfalls dann umgekehrt die vom chinesischen Unternehmen getätigten Zahlungen als Entgelt von dritter Seite aufgefasst werden müssten, wenn hiedurch ein Auffüllungseffekt auf die der Leistungserbringung angemessene Bezugshöhe eintritt. Gemäß…
…Vorteil aus seinem US-Dienstverhältnis. Allerdings dürften diese Sozialversicherungsbeiträge dann auch nicht von der österreichischen Kapitalgesellschaft gewinnmindernd abgesetzt werden, da sie für Arbeitsleistungen gezahlt werden, die nicht der österreichischen, sondern der US-Kapitalgesellschaft gegenüber erbracht werden; sie stellen dann Entgelt von dritter Seite für die…
…inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das gleiche steuerliche Schicksal wie die inländische Firmenpension trägt und daher der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Die Sachverhaltsaufbereitung in der Eingabe lässt allerdings…
…auf diese Weise festzustellen, in welcher Höhe die tatsächlich von dem Rumänen erbrachten Arbeitsleistungen fremdüblich abzugelten sind. Soweit es zur Auffüllung auf diesen fremdüblichen Bezug erforderlich ist, wird in den in Rumänien ausgezahlten Beträgen ein "Entgelt von dritter Seite" zu sehen sein. Auch für diesen…
…werden, dass es im Interesse der dänischen Konzerngesellschaft gelegen ist, die Konzernbindung des Dienstnehmers und seine Rückkehrbereitschaft aufrechtzuerhalten. Denn würden die dänischen Beitragszahlungen als Entgelt (von dritter Seite) für die der österreichischen Konzerngesellschaft gegenüber erbrachten Arbeitsleistungen zu sehen sein, dann würde der "Fremdvergleichsgrundsatz" nach Art…
…Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die von den Universitäten unmittelbar ausbezahlten…
…Kostenersatz seitens der EU im Eisenbahnbau beratend tätig zu werden, dann unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht der inländischen Besteuerung. Ob die vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Auslandsentsendung fortgezahlten Bezüge angesichts der gewährten Dienstfreistellung nun als Entgelt von dritter Seite in…
…1 lit. b DBA zur Anrechnung dieser 15-prozentigen österreichischen KESt verpflichtet ist. Wenn Deutschland diese Zuwendungen nach seinem innerstaatlichen Recht als Entgelt von dritter Seite an deutsche Konzerndienstnehmer wertet und daher als deren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert, wird dies durch das Abkommen nicht…
…Weise beurteilt, dann folgt daraus, dass es sich bei den von der österreichischen Gesellschaft zusätzlich gewährten Vorteilen um ein Entgelt von dritter Seite handelt. In einem solchen Fall wäre bei Anwendung eines auf OECD-Basis geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nicht nur der vom ausländischen Arbeitgeber unmittelbar, sondern…
…besteht. Eine andere Betrachtung wäre nur für den Sonderfall erforderlich, dass die Karenzbezüge vom Internationalen Währungsfonds ersetzt würden und diesfalls "Entgelt von dritter Seite" für die dem US-Arbeitgeber (dem IWF) gegenüber erbrachte Tätigkeit vorläge. In diesem Fall würde Steuerfreiheit auf Grund des Privilegienübereinkommens mit…
…in beiden Fällen müssen Einkünfte, die unmittelbar von der österreichischen Schwestergesellschaft dem Geschäftsführer gegenüber zugewendet werden (einschließlich Sachbezügen) für steuerliche Belange dem Arbeitgeber (der schweizerischen Gesellschaft) als zugewendet beurteilt werden; sie stellen für den Geschäftsführer Entgelt von dritter Seite dar. Und in beiden Fällen müsste…
…schweizerischen Gesellschaft besteht. Die Zurverfügungstellung des PKW durch die österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die…
…Fall das ausschließliche Besteuerungsrecht auf brasilianischer Seite. Ist in einem solchen Fall die brasilianische Tochtergesellschaft (Zweitarbeitgeber) finanziell nicht in der Lage, die Lohnzahlung vorzunehmen und springt in dieser Hinsicht der österreichische Erstarbeitgeber für die Tochtergesellschaft ein, so liegt ein von dritter Seite geleistetes Entgelt vor…
…17 Abs. 1 Satz 3 des Abkommens aus. Wenn daher aus Anlass einer österreichischen Studioaufnahme einer deutschen Gesellschaft das Verwertungsrecht zur Vermarktung im Wege von CD-Verkäufen überlassen wird, dann unterliegt jenes Entgelt, das einem in Österreich ansässigen Künstler für diese Verwertungsüberlassung gezahlt wird, keiner…
…Schauspieler zu, dann sind die Entgelte für die Überlassung dieser Urheberrechte dem Artikel 13 DBA-Niederlande zuzuordnen und in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten (Z 18 dritter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Liegt hingegen der (wahrscheinlichere) Fall vor, dass…
…entspricht. Vorsorglich wird noch beigefügt, dass Know-How, das das österreichische anlagenerrichtende Unternehmen selbst entwickelt hat oder das ihm von Dritten entgeltlich zur Eigenverwertung überlassen worden ist und das für die Anlagenerrichtung benötigt wird, auch dann kein chinesisches Besteuerungsrecht aufleben lässt, wenn der Aufwand für…
…weiteres nutzungsabhängiges Entgelt des "Lizenznehmers" mehr dringen kann, er auf die Art der Nutzung der gewerblichen Erfahrung durch den "Lizenznehmer" nicht mehr einwirken darf, wenn die Verwertungsmöglichkeit bei Einhaltung des Vertrages nie mehr an ihn zurückfällt und er die gewerbliche Erfahrung auch keinem Dritten mehr…
…Abs. 1 DBA-USA vorgesehene Freigrenze von 20.000 US-$, kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 (DBA-EVO), der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. Wird die Zahlung nicht an den Künstler, sondern an einen Dritten (zB an seine Agentur) geleistet…