Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1968
Weiterzahlung der PKW-Leasingraten für einen zur schweizerischen Konzerngesellschaft wechselnden Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskunftM 202/2-IV/4/01vom 06.12.2001
Wortlaut laut Findok
Übernimmt
der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1.
Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen
Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen
Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die
schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische
Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug für die weitere
Zurverfügungstellung des seinerzeit für den Abteilungsleiter geleasten
PKW herangezogen werden. Die Zurverfügungstellung des PKW stellt wohl einen
grundsätzlich steuerlich relevanten "Vorteil aus dem Dienstverhältnis"
dar, allerdings aus jenem, das zur schweizerischen Gesellschaft besteht. Die
Zurverfügungstellung des PKW durch die österreichische Gesellschaft
führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen
Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft)
nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann.
Die
gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische
Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand tragen muss;
die österreichische Gellschaft muss daher auf der Grundlage von Artikel 9
des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens diesen
Aufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterbelasten.
06. Dezember
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
schweizerische KonzerngesellschaftVorteil aus dem DienstverhältnisLohnsteuerhaftungWeiterbelastungverbundene Unternehmen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 202/2-IV/4/01
- Stammnummer
- 2022
- Gültig
- 06.12.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF