29 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988) Rz 1208: Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf sämtliche durch Lohnsteuerabzug zu erhebende Beträge, also sowohl auf die Lohnsteuer von laufenden Bezügen als auch auf die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen. Hat der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen) ausgegliedert, haftet er dennoch…
29a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen Rz 1212a: Mit § 82a EStG 1988 wird ab 1. Juli 2011 (maßgeblich ist der Zahlungsfluss) bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die SenatsvorsitzendeMag. R1, den RichterMag. R2 sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und Mag. L2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Günther Klinger, Schulstraße 11/&1, 4716 Hofkirchen, und Dr. Josef Hofer, Dr.-Koss-Straße 2…
… 207 Abs. 2 die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Die Lohnsteuerhaftungsbescheide für die Jahre 2009 bis 2011 wurden jeweils am 8.1.2014, also jedenfalls innerhalb der gesetzlich bestimmten Festsetzungsverjährungsfrist, erlassen. Dies trifft gleichermaßen auf den Dienstgeberbeitrag und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 2. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 17. Jänner 2007 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide 2004 und 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zuge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des RA als (ehemaliger) Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Fa gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 16. Dezember 2008 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Gutl in der Beschwerdesache des Mag. XX, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der BBB AG, Adresse1…
…auf JAKOM, Kommentar EStG, Rz 2 zu § 86, und die hierzu zitierte Judikatur zu verweisen, wonach der Lohnsteuerhaftungsbescheid, wenn er sich auf mehrere Arbeitnehmer und Monate bezieht und von der Bestimmung des § 86 Abs. 2 EStG 1988 kein Gebrauch gemacht wird, einen Sammelbescheid darstellt, weil…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das gegenständliche Erkenntnis befasst sich mit der Frage, ob im Rahmen eines Lohnsteuerhaftungsverfahrens nach § 82 EStG 1988 alle verfahrensrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß beachtet wurden. I. Verfahrensgang Im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben sind nach Ansicht…
…XX.02.2017 das Insolvenzverfahren als Konkursverfahren mit Beschluss des Landesgerichtes D eröffnet und der im Beschwerdeverfahren tätige Rechtsanwalt zum Masseverwalter der KG bestellt. Datiert mit 13.06.2017 erließ das zuständige Finanzamt den in der Beschwerde angefochtenen Lohnsteuerhaftungsbescheid. II. Beweiswürdigung. Der Sachverhalt ist unstrittig…
30 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988) Rz 1213: Der Arbeitnehmer schuldet die Lohnsteuer. Die Abgabenbehörden können den Arbeitnehmer für die von ihm geschuldete Lohnsteuer nur dann unmittelbar in Anspruch nehmen, wenn einer der Tatbestände des § 83 Abs. 2 EStG 1988 oder der Tatbestand nach § 83 Abs…
…gemäß § 255 BAO vom 5. Oktober 2017 hinsichtlich der erfolgten Nachverrechnungen der GPLA für die Jahre 2012 bis 2016 als unzulässig zurückgewiesen. Betreffend die Lohnsteuerhaftungsbescheide wurde begründend zudem wie folgt ausgeführt: Ein Haftungsbescheid gemäß § 82 EStG 1988, der sich auf mehrere Arbeitnehmer und Monate bezieht…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
…österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand…
1 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988) 1.1 Natürliche Personen Rz 1: Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer…
25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., F, Adr., vertreten durch die Geser & Partner, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH & Co KEG, 6866 Andelsbuch, Hof 320/9, vom 9. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 11. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer für…
26 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988) Rz 1201: Nach § 79 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die er in einem Kalendermonat einbehalten hat, an das FA der BetriebsstätteFinanzamt abzuführen. Dies gilt auch in Fällen der Einbehaltung gemäß Rz 927. Die…
13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…
27 LOHNSTEUERANMELDUNG (§ 80 EStG 1988) Rz 1203: Die in den Fällen des § 80 Abs. 1 EStG 1988 eingeräumte Möglichkeit einer Verpflichtung zur Lohnsteueranmeldung ist im Falle des Gebrauches dieser Möglichkeit durch Bescheid auszusprechen. Diese Verpflichtung kann befristet oder auch ohne Setzung einer Frist bis auf…