…auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis zu den Niederlanden). In den beiden zitierten EAS-Auskünften wurde für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine…
…zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Deutschland der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht, könnte nur im Rahmen eines - von…
…zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Niederlande der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht, könnte nur im Rahmen eines - von…
…dem österreichischen Betrieb des Arbeitgebers zugute, so dass die Bewachungstätigkeit auf diese Weise unmittelbar im Inland wirtschaftlich verwertet wird und die dafür gezahlten Bezüge demnach von § 98 Z 4 EStG erfasst werden. 23. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Bauausführung dar und kann demnach insoweit betriebstättenbegründend wirken, als diese vor Ort an der Baustelle erbracht wird (Z. 17 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA idF des Update 2003). Unter Zugrundelegung dieser OECD-Auffassung würde daher eine Entsendung von Mitarbeitern der…
…des DBA-Ö/Deutschland der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 dieses Abkommens in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG kann nicht zur Anwendung kommen, da diese eine Entsendung von "Arbeitnehmern inländischer…
…Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen einer unbedenklichen Einbindung von ausländischen Holdinggesellschaften und bei entsprechender Zusammenarbeit der österreichischen Tochtergesellschaft mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt (zB Vorausinformationen über die beabsichtigte Gewinnausschüttung an die…
…Deutschland hinsichtlich der Löhne der entsandten Leiharbeitskräfte auf Grund des DBA Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht, zunächst zu beachten, dass die Arbeitskräfteüberlassung im vorliegenden Fall nicht zwischen einem inländischen und einem ausländischen Unternehmen stattfindet, sondern zwischen zwei inländischen Unternehmen. Da bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften…
…beschränkt, sondern wenn durch Entsendung von Technikern Dienstleistungen an der Baustelle erbracht werden (im konkreten Fall: Montage des Gerüstes, Durchführung der Vorschubarbeiten und Demontage des Gerüstes). Sind diese Arbeiten nicht laufend, sondern nur abschnittweise zu erbringen, erscheint eine Berechnung der Baustellenfrist nach jener Methode angebracht…
…in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG dem inländischen Steuerabzug von…
…von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet, unterliegt gemäß Artikel 15 des österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens der gesamte Arbeitslohn der Besteuerung in Russland und ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Aufteilung der…
…Voraussetzung der Anwendung dieser Sonderregelung ist die kumulative Erfüllung aller in lit. a, b und c dieses Absatzes vorgesehenen Merkmale. Lit. b sieht in Bezug auf die Vergütungen des in einem Vertragsstaat ansässigen Arbeitnehmers vor, dass diese von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt…
…bewirken, dass eine - wegen Fehlens einer "Methodenbestimmung" - auf russischer Seite vorgenommene Besteuerung zu einem Verzicht auf die Besteuerung von Einkünften hätte führen müssen, an denen das Abkommen ausdrücklich Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. 11. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Rahmen derer ein Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe der vorgesehenen Tagessätze ohne Lohnsteuerbelastung abgegolten werden kann. Denn "Reisen" sind keine Fahrten zu einem Tätigkeitsmittelpunkt, sondern nur Auswärtsfahrten die von diesem aus angetreten werden. Obgleich die vom inländischen Arbeitgeber im Zusammenhang mit den laufenden Entsendungen nach Prag…
…kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wurde daher ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Firma im Oktober 2004 nach Serbien entsandt, dann können seine Bezüge nach Maßgabe der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, wenn die serbische Durchschnittsteuerbelastung 15% übersteigt. Andernfalls wären…
…1. Jänner 2001 für die Dauer von drei Jahren nach Kasachstan entsandt und übt er dort im Jahr 2002 ein Aktien-Optionsrecht aus, das ihm 1997 eingeräumt worden ist, dann unterliegen die hierbei lukrierten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kraft unbeschränkter Steuerpflicht der österreichischen Besteuerung. Sind…
…Zugehörigkeit der österreichischen Gesellschaft zu diesem US-Konzern ihre Einbindung in das Kontrollsystem erfordert, lässt im Vergleich mit einer unabhängigen - und daher nicht konzernzugehörigen - Gesellschaft keine abgeltungsfähige Vorteilszuwendung erkennen. Nebenbei entstehende Vorteile wie Effizienzsteigerung oder verschiedene Synergieeffekte in der Kontrolle bewirken üblicherweise nicht, dass von…
Wird die Mitarbeiterin einer österreichischen Kapitalgesellschaft für die Dauer von 1 bis 2 Jahren zur US-Tochtergesellschaft entsandt, wobei das Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft aufrecht bleibt, dann wird davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel…
Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung…
Wird ein in Österreich ansässiger Bautechniker von einer deutschen Firma als Dienstnehmer angestellt und von dieser auf eine russische Baustelle entsandt, dann dürfen die von der deutschen Firma gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nur in Österreich, als dem Ansässigkeitsstaat…