Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2539
Doppelansässige Kapitalgesellschaften und österr. Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0313-IV/4/2004vom 21.12.2004
Wortlaut laut Findok
Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer.
Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Deutschland der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht, könnte nur im Rahmen eines - von Deutschland aus einzuleitenden - Verständigungsverfahrens geklärt werden (im Wesentlichen gleichlautend mit EAS 1185 betr. eine Geschäftsleitungsverlegung in die Niederlande).
21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0313-IV/4/2004
- Stammnummer
- 20788
- Gültig
- 21.12.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF