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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1134

Unvorhergesehene Überschreitung der 183-Tage-Frist bei der Dienstnehmerauslandsentsendung

geltende FassungEAS-AuskunftE 12/21-IV/4/97vom 29.09.1997

Wortlaut laut Findok

Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung in Deutschland entlastet und eine entsprechende Erfassung in Österreich herbeigeführt werden. Hiebei sind in die österreichische Besteuerungsgrundlage alle Einkünfte einzubeziehen, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es wäre daher einerseits nicht ausreichend, nur die dem österreichischen Unternehmen weiterbelasteten Bezugsteile zu erfassen, wenn auch in Deutschland Entgeltteile zufließen. Andererseits aber werden Umsatzprovisionen, die das deutsche Unternehmen während des Österreich-Einsatzes auszahlt, die aber nicht die in Österreich erfassbare Arbeitsperiode betreffen, nicht der österreichischen Besteuerung zugeführt werden können. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

183-Tage-FristAuslandsentsendungDienstnehmerentsendungSteuerentlastungArbeitsortEinkünfteaufteilung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 12/21-IV/4/97
Stammnummer
14113
Gültig
29.09.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF