Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1134
Unvorhergesehene Überschreitung der 183-Tage-Frist bei der Dienstnehmerauslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/21-IV/4/97vom 29.09.1997
Wortlaut laut Findok
Stellt sich bei der Entsendung eines
Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus,
dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2
DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich
übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung
in Deutschland entlastet und eine entsprechende Erfassung in Österreich
herbeigeführt werden.
Hiebei sind in die österreichische
Besteuerungsgrundlage alle Einkünfte einzubeziehen, die auf die in
Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es wäre daher
einerseits nicht ausreichend, nur die dem österreichischen Unternehmen
weiterbelasteten Bezugsteile zu erfassen, wenn auch in Deutschland Entgeltteile
zufließen. Andererseits aber werden Umsatzprovisionen, die das deutsche
Unternehmen während des Österreich-Einsatzes auszahlt, die aber nicht
die in Österreich erfassbare Arbeitsperiode betreffen, nicht der
österreichischen Besteuerung zugeführt werden
können.
29.
September 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/21-IV/4/97
- Stammnummer
- 14113
- Gültig
- 29.09.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF