…weil nach österreichischem Steuerrecht ein steuerlich erfassbarer Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH…
…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
…Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der hierbei erfassbaren Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen (zB in Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist, in Beteiligungen, soweit kein Anwendungsfall von Art. III UmgrStG vorliegt). Kraft unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen derartige Tauschvorgänge aber auch dann der österreichischen Steuerpflicht, wenn…
…so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung gründet sich auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang…
…vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs…
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind. Artikel…
…den USA ansässige natürliche Person den 20-prozentigen GesmbH-Anteil in ihrem Privatvermögen hält, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs durch das DBA-USA hinsichtlich allfälliger in die GesmbH-Beteiligung eingehender stiller Reserven nicht eingeschränkt. Es tritt sonach kein Aufwertungszwang nach § 16 Abs. 2 UmgrStG ein…
… Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage…
…nicht anlässlich der Einbringung zu einer Nachversteuerung der in der Gegenleistung für die Einbringung gespeicherten Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der ungarischen Kapitalgesellschaft. Sollte nach französischem Recht die vorerwähnte Aufwertung der Ungarn-Beteiligung vorgenommen werden, kann dies nach dem DBA-Ö/F nicht zu einer…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…
…auf österreichischer Seite, die stillen Reserven einer Besteuerung zuzuführen, doch löst der mit einer bloß formwechselnden Umwandlung einhergehende formale Austausch der Anteile nach österreichischem inländischen Recht keine Aufdeckung der stillen Reserven aus; denn dies gilt nicht nur bei formwechselnden Umwandlungen im Inland, sondern auch bei…
…Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung…
…hat dieser Vorgang gemäß § 16 Abs. 1 Umgründungssteuergesetz zu Buchwerten zu erfolgen. Die beschränkt steuerpflichtige italienische Kapitalgesellschaft wird daher aus diesem Anlass nicht zu einer Besteuerung der in der Niederlassung angesammelten stillen Reserven herangezogen. Angesichts der nach § 18 Abs. 1 UmgrStG. vorgesehenen Behandlung der übernehmenden…
…mehr gemäß § 98 Abs. 1 Z. 8 EStG in Österreich besteuert werden kann. Sollte bei dem Umgründungsvorgang nach britischem Recht stille Reserven aufgedeckt und besteuert werden, dann hätte der britische Gesellschafter die Möglichkeit, eine Versteuerung der stillen Reserven auch in Österreich zu erwirken (Aufwertungswahlrecht gem. …
…2 Z. 5 öUmgrStG (richtiger : § 19 Abs. 2 Z. 2 öUmgrStG) keine Kapitalerhöhung stattfand und in den eingebrachten Anteilen keine stillen Reserven erkennbar waren, dann hat diese Einbringung gemäß § 17 Abs. 1 öUmgrStG mit den Anschaffungskosten der Beteiligung stattzufinden. Gemäß § 19 Abs. 2 öUmgrStG wäre…
…der Holding-Personengesellschaft eine deutsche Betriebstätte darstellen, zu deren notwendigem Betriebsvermögen die Beteiligung an der durch die Einbringung II geschaffenen GmbH gehört, dann könnte Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf Grund von Art. 4 DBA-1954 bzw. Art. 7 DBA-2000 das Besteuerungsrecht an…
…erkennbar. Denn diese Bestimmung kann nicht dazu dienen, in Österreich steuerhängig bleibende stille Reserven nur deshalb in Deutschland zu besteuern, weil nach deutschem Steuerrecht ein Realisierungstatbestand früher eintritt als nach österreichischem Recht. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eingebrachten Mitunternehmeranteiles angesetzt worden sein, ist er in der Steuerbilanz der GmbH dessen ungeachtet mit dem Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung der Beteiligung mehr stattfinden. Sollte auf die Einbringung Art. III UmgrStG mangels Vorliegen der…
…Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug eingetretene Wertzuwachs steuerlich erfasst werden soll, sind Einbringungen solcher Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug in eine neugegründete inländische Holdinggesellschaft gemäß § 17 Umgründungssteuergesetz inVerbindung mit § 31 EStG nicht mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten, sondern mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Zuzuges nach…