…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen…
…und es gleichzeitig Österreich (unter Progressionsvorbehalt) entziehen, wenn die eingebrachten Vermögenswerte einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen Gesellschafters zuzurechnen wären. Dies könnte der Fall sein, wenn Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt. Denn wenn nach deutschem Recht eine zwingende Zurechnung der…
…in § 16 Abs. 2 UmgrStG nicht davon abhängig gemacht, dass Österreich nach seinem derzeitigen innerstaatlichen Recht eine spätere Realisierung solcher stiller Reserven besteuern kann. Bereits der Verlust der potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in…
…natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach…
…functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH) ausgeübt werden, zu denen das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Part I/125). Die gegenständliche Beteiligung müsste daher funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft dienen; nach Auffassung des BMF kann…
…in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des…
…im Zeitpunkt des Einbringungsvorganges maßgebend ist, wird allerdings auch § 44 UmgrStG Beachtung verdienen, wonach die Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der…
…Dies vor allem dann, wenn das deutsche Unternehmen auch weiterhin seine Produkte am österreichischen Markt absetzt (hier ist im Übrigen auch der Frage nachzugehen, ob anlässlich der Schließung der Tochtergesellschaft der Übergang des österreichischen Kundenstockes auf die deutsche Gesellschaft fremdüblich abgegolten und der österreichischen Besteuerung…
…48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb. Art und Höhe des im Jahr 1996 in der deutschen GmbH realisierten Gewinnes) einer genaueren Untersuchung bedürften. 18. Mai 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…worden sein, ist er in der Steuerbilanz der GmbH dessen ungeachtet mit dem Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung der Beteiligung mehr stattfinden. Sollte auf die Einbringung Art. III UmgrStG mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 12…
…in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf deutscher Seite korrespondierend gebuchten Verrechnungspreisverbindlichkeiten gewinnneutral auszubuchen. Denn anders als zwischen verbundenen selbständigen Unternehmen führt im vorliegenden Fall die Bereitstellung erforderlicher Barmittel an die Betriebstätte zu einem "In…
…seinem Wortlaut nach allfällige Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten ab 1998 angefallenen Verluste; dies allerdings ebenfalls nur insoweit, als hierdurch keine internationale Doppelverlustverwertung entsteht. Wurden nun die Verluste in Österreich seitens der D-GmbH noch vor der Umgründung im Wege…
…jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden. 11…
…Beteiligung in eine von ihr neugegründete deutsche GmbH einbringt (Einbringung II) und wobei die Steuerneutralität der Einbringung II auf deutscher Seite davon abhängt, dass die in der einbringungsgeborenen GmbH-Beteiligung anwachsenden stillen Reserven in Deutschland steuerhängig bleiben, dann ist diese Bedingung aus dem Blickwinkel des…
…gemäß Artikel 18 in Spanien einer Abzugsbesteuerung unterzogen, ist Österreich als Ansässigkeitsstaat des Künstlers verpflichtet, Steuerfreistellung zu gewähren. Diese Steuerfreistellungsverpflichtung erlischt nicht dadurch, dass auf Grund eines im November 2004 nachträglich und rückwirkend per 29. Februar 2004 abgeschlossenen Einbringungsvertrages der künstlerische Betrieb, in den die…
…GMBH herabgemindert wird, dann kann diese Wertminderung bei der österreichischen Mutter-GmbH nach Maßgabe der einschränkenden Bestimmungen des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG zu Teilwertabschreibungen führen. Der Umstand, dass durch eine solche Gestaltung die deutschen Betriebsverluste in Österreich steuerlich verwertbar werden, ist das Ergebnis…
…eine diskriminierende Wirkung zugeschrieben wird. Denn die Privateinlage in eine inländische betrieblich tätige Personengesellschaft ist mit der Fortführung der Anschaffungskosten verknüpft und löst keine Versteuerung der stillen Reserven aus. Aus diesem Grund wird daher die Ansicht vertreten, dass der Tatbestand des "Wegzuges" in § 31 Abs…
…wird in den kurz vor dem Wegzug mit der Einbringung geschaffenen Anteilen vermutlich nicht eingetreten sein. Die Wegzugsklausel des DBA-Schweiz hält daher die Berechtigung Österreichs aufrecht, die Wertedifferenz zwischen den steuerlichen Anschaffungskosten (auch wenn diese negativ sind) und dem Verkehrswert im Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels…
…deutschen Unternehmen in Österreich vortragsfähig zu belassen; wenn diese Regelung rechtswirksam wird und auf den vorliegenden Fall Anwendung findet, dann würde der gesamte Verlust der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen…
…3 des DBA an diese schweizerische Qualifikation gebunden. Diese Bindung hat allerdings lediglich auf der Ebene des Abkommens rechtliche Bedeutung (EAS 1670); Artikel 10 entzieht Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23 des Abkommens lediglich zur Anrechnung der in der Schweiz erhobenen…