…Drittstaaten tätig war, lösen österreichische Lohnsteuerabzugspflicht aus. Die Frage, in welcher Form das Ausmaß der Tätigkeit auf ungarischem Staatsgebiet nachgewiesen werden kann, müßte im Zweifelsfall mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgestimmt werden; dies wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn in Ungarn - aus welchen Gründen…
…eines österreichischen Unternehmens. Bezogen auf den vorliegenden Fall darf daher die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte der deutschen Gesellschafter nicht ungünstiger besteuert werden als eine Personengesellschaftsbetriebstätte mit inländischen Gesellschaftern. Wenn bei den inländischen Gesellschaftern gemäß Art. 13 DBA iVm dem Methodenartikel des Art. 22 DBA Österreich-Ungarn Steuerfreistellung…
…besteht auf Grund der von Österreich mit diesen Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Anrecht auf Herabsetzung dieser Quellensteuern. Diese Entlastungsberechtigung tritt neben jene, die sich aus dem von Ungarn mit den Drittstaaten geschlossenen Abkommen ergibt (siehe Beispiel 9 des OECD Partnership Reports). Ungarn ist auf Grund seines…
…Ö/Ungarn nur dann ein Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen, wenn die 183-Tage-Klausel des Abkommens (Art. 15 Abs. 2) nicht anwendbar sein sollte. Dies ist aber nach dem hier vorliegenden Informationsstand nicht der Fall. Denn es ist zu erwarten, daß Ungarn die in Österreich…
Begründet ein österreichischer Beamter auf Grund eines einjährigen Beratungsvertrages mit einem ungarischen Ministerium in Budapest einen Zweitwohnsitz und hält er sich jeweils an 4 Arbeitstagen in Ungarn und an einem Arbeitstag sowie am Wochenende in Österreich auf, dann kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass sich…
…der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung überlassen, sind die der S-GmbH & Co KG (genauer: ihren Gesellschaftern) in ihrer ungarischen Betriebstätte zufließenden Erträge gemäß dem DBA-Ungarn von der österreichischen Besteuerung freizustellen und zwar auch dann…
…Italien, Polen und Russland engagiert werden besteht gemäß den derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich Steuerabzugspflicht. Lediglich Orchester aus Ungarn sind in Österreich steuerfrei, weil das DBA-Ungarn keine dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung enthält. Im Fall eines deutschen Orchesters würde die Steuerpflicht allerdings dann…
…Aus der Sicht des DBA-Ungarn ist jedoch die Einstufung irrelevant, da im Fall einer gewerblichen Tätigkeit das Besteuerungsrecht durch Artikel 7 DBA-Ungarn und im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit durch Artikel 14 Österreich zugewiesen wird. In beiden Fällen ist das erforderliche inländische Steueranknüpfungsmerkmal ("Betriebstätte…
…werden. Die Durchführungsverordnung zum DBA-Ungarn, BGBl. Nr. 101/1978, sieht zwar das Rückerstattungssystem zur Herbeiführung der DBA-Steuerentlastung vor, steht aber im gegebenen Zusammenhang der Anwendung des Quellenentlastungssystems nicht entgegen. Denn bereits anlässlich der Einführung der seinerzeitigen österreichischen Zinsertragsteuer ist die Auffassung vertreten worden…
…in Ungarn ansässigen und seit Längerem bei ihr tätigen Mitarbeiter für 3 Tage pro Woche einer österreichischen und für 2 Tage pro Woche einer slowakischen Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob diese Entsendung nach Österreich unter…
…sind die Einkünfte unter Beachtung der mit den Drittstaaten geschlossenen DBA der österreichischen Einkommensbesteuerung zuzuführen. Ungarn ist durch das DBA-Ö/H nicht gehindert, den nach seinem Recht in seinem Staatsgebiet ansässigen Einkünfteempfänger (die in Ungarn als Kapitalgesellschaft zu besteuernde B.T.) mit den Kapitalerträgen…
…Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) das Besteuerungsrecht an den Bezügen grundsätzlich Österreich zu; nach…
…diese Einkünfte nach diesem Abkommen in Ungarn besteuert werden dürfen. Ob diese Voraussetzung zutrifft, bedarf aber einer näheren Prüfung, da sich aus der unterschiedlichen Behandlung der Personengesellschaften in den beiden Staaten ein Qualifikations- und/oder Zurechnungskonflikt ergeben kann. Österreich wendet bei Personengesellschaften das Transparenzprinzip an…
…ist der Erlass AÖFV. Nr. 32/1987 maßgebend). Übernimmt daher eine in Ungarn ansässige Person im Wege eines Dienstvertrages die Geschäftsführung einer österreichischen GesmbH, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen grundsätzlich Österreich zu. In diesem Zusammenhang wird zu beachten sein, dass nach der Rechtsprechung…
…Partners das österreichisch-ungarische Doppelbesteuerungsabkommen nicht anwendbar ist, da dieser weder in Österreich noch in Ungarn "ansässig" ist (Art. 1 DBA-Ungarn). Da jedoch § 98 EStG dahingehend interpretiert wird, dass ein in Österreich beschränkt Steuerpflichtiger im allgemeinen nur insoweit mit gewerblichen Einkünften in Österreich besteuert…
…Artikels 9 des DBA-Ungarn im Einklang stehen. Stützen sich die ungarischen Feststellungen lediglich auf Formalmängel (z.B. unleserlische Unterschriften) dann wäre dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in…
…zugerechnet. Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Da alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode beruhen, sind die im Wege von Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke. Allerdings…
…dass im Verhältnis zu Ungarn das Doppelbesteuerungsabkommen auf reziproker Basis so ausgelegt wird, dass ein Marie Curie Stipendium unter Artikel 21 des Abkommens (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) fällt und diesfalls in Österreich in jedem Fall (auch bei Verfügung über ein Arbeitszimmer und selbst bei Abschluss…
…der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Österreichischen Bundesbahnen als Körperschaft…
…österreichischen Betriebsteilen bewirkte Wertschöpfung von untergeordnetem Ausmaß (20%) ist, dann wird es aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zu beanstanden sein, wenn bei einer nachgewiesenen Einkommensbesteuerung in Ungarn die betreffenden Gewinne in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden; wobei in diesem Fall aber auch alle im österreichischen…