Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1589
Dienstnehmerentsendung nach Ungarn durch eine inländische KG mit ungarischen Teilhabern
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/26-IV/4/99vom 17.01.2000
Wortlaut laut Findok
Haben drei in Ungarn ansässige
Personen in Österreich eine operativ tätige OHG gegründet und
wird in Österreich ansässiges Personal dieser OHG kurzfristig (unter
183 Tagen) beruflich nach Ungarn entsandt, dann ist für die Frage, ob die
darauf entfallenden Bezugsteile von der österreichischen
Lohnabzugsbesteuerung freizustellen sind, auf Folgendes zu achten:
Ungarn erlangt im Fall kurzfristiger Personalentsendungen
gemäß Artikel 15 DBA-Ö/Ungarn nur dann ein Besteuerungsrecht an
den Lohnbezügen, wenn die 183-Tage-Klausel des Abkommens (Art. 15 Abs. 2)
nicht anwendbar sein sollte. Dies ist aber nach dem hier vorliegenden
Informationsstand nicht der Fall. Denn es ist zu erwarten, daß Ungarn die
in Österreich errichtete Personengesellschaft nach seinem Recht als eigenes
Steuersubjekt behandelt und daher auch dann nicht als in Ungarn ansässige
Arbeitgeberin wertet, wenn sämtliche Gesellschafter in Ungarn ansässig
sind. Ist aber der Arbeitgeber nicht in Ungarn (sondern in Österreich oder
im Drittausland) ansässig, kommt bei kurzfristigen Personalentsendungen
nach Ungarn Artikel 15 Abs. 2 zur Anwendung. Qualifiziert daher Ungarn die
Lohnbezüge als solche, die unter Art. 15 Abs. 2 des Abkommens fallen, dann
wird Ungarn durch das Abkommen das Besteuerungsrecht an den
gegenständlichen Bezügen entzogen. Österreich ist in diesem Fall
durch Artikel 23 des Abkommens nicht zur Steuerfreistellung verpflichtet.
17.
Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
- Art. 15 Abs. 2 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
- Art. 23 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/26-IV/4/99
- Stammnummer
- 2843
- Gültig
- 17.01.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF