…in- und ausländischen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig seien. Zur Vermeidung einer etwaigen Doppelbesteuerung bestehe mit Ungarn ein Doppelbesteuerungsabkommen. In Art 17 DBA-Ungarn seien Ruhegehälter soweit geregelt, dass diese nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden dürfen. Da Österreich der Ansässigkeitsstaat sei, seien die ungarischen Ruhegehälter zu besteuern…
…etwas übermittelt oder sonst kundgetan hat. "Bf" wird immer im Sinn "beschwerdeführende Partei" verwendet. GuB: Grund und Boden DBA Ungarn: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen vom 25…
…Drittstaaten tätig war, lösen österreichische Lohnsteuerabzugspflicht aus. Die Frage, in welcher Form das Ausmaß der Tätigkeit auf ungarischem Staatsgebiet nachgewiesen werden kann, müßte im Zweifelsfall mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgestimmt werden; dies wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn in Ungarn - aus welchen Gründen…
…beurteilen: Der Bf. wurde von seinem ungarischen Arbeitgeber, der BankU, von 1.1.2011 befristet bis 30.4.2012 im Rahmen der konzerninternen Arbeitskräftegestellung von Ungarn nach Österreich zur BankÖ entsandt (so genannter "Inbound-Fall"). Laut Entsendungsvertrag vom 13.12.2010, Pkt 2, wurde der…
…davon abhängig, dass die Beteiligungen zur Niederlassung in Ungarn gehören. Der bestimmende und nach den Angaben des Bf notwendige Einfluss des Bf auf die beiden Kft war auch möglich, obwohl der Bf der irrtümlichen Ansicht war, diese Beteiligungen würden im österreichischen Privatvermögen gehalten. 5. Beteiligungen…
…wenn der Zusammenhang des DBA nichts anderes erfordere. Da es nach den aufliegenden OECD Papieren keine Vorbehalte von Österreich und Ungarn zu den entwickelten und hier maßgeblichen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Besteuerung gebe, könne diesbezüglich von einem grundsätzlichen Konsens zwischen den beiden OECD Staaten ausgegangen werden…
…ungar. FinVerw enthält nur allgemeine Ausführungen ohne jeden Bezug zum Sachverhalt und zur gestellten Frage. 7) Die Fragestellung lautete möglicherweise (und aus der Sicht des Bf auch sinnvollerweise, wörtlich aber anders, siehe gleich unten): Ist es richtig, wenn eine Privatperson mit einer Ansässigkeitsbescheinigung in Österreich…
…vertretenen Auffassung (insbesonder auch durch den Betriebsstättenbericht der OECD aus dem Oktober 2011) geändert haben, muss doch als maßgeblich erachtet werden, was die Vertragsparteien Österreich und Ungarn 1975 vereinbaren wollten. Diese gewollte Vereinbarung, die auch im Wortlaut der oben angeführten Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden hat…
…ausländische Einkünfte in Höhe von 2.392,18 € im Zusammenhang mit einer ungarischen Rente angesetzt. Für die Rente aus Ungarn habe Österreich das Besteuerungsrecht. Die Sonderausgaben und Werbungskosten wurden antragsgemäß anerkannt. Die durch den Bf angesetzten außergewöhnlichen Belastungen wurden ebenso antragsgemäß anerkannt: -243 €…
…schon vor 2014 mitgeteilt, dass die Kosten der in Ungarn gekauften Medikamente und auch die Kosten der ungarischen Kuraufenthalte in Österreich steuerlich nicht absetzbar seien (Schreiben des Bf vom 26.4.2021). Es wird nach Ansicht des BFG nicht für glaubhaft erachtet, dass es diese…
…eines österreichischen Unternehmens. Bezogen auf den vorliegenden Fall darf daher die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte der deutschen Gesellschafter nicht ungünstiger besteuert werden als eine Personengesellschaftsbetriebstätte mit inländischen Gesellschaftern. Wenn bei den inländischen Gesellschaftern gemäß Art. 13 DBA iVm dem Methodenartikel des Art. 22 DBA Österreich-Ungarn Steuerfreistellung…
…Entsendung nach Österreich begleitet. Folglich hat sich der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen während meiner Entsendung nach Österreich verlagert und ich bin bis zu dem Ende meiner Entsendung im MO 2011 gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. a des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens Österreich/Ungarn als in Österreich ansässig…
…adäquaten Steuerbelastung aus in Ungarn entrichteter Quellensteuer für Dividenden in Österreich würde dieses alleinige Besteuerungsrecht Österreichs aushöhlen und in Höhe des begehrten Anrechnungsbetrages zu einer Nichtbesteuerung der Zinsen bei gleichzeitiger Einfachbelastung der Dividenden mit ungarischer Quellensteuer führen. Der Sinn von Doppelbesteuerungsabkommen der in der Vermeidung…
…Zum Geschäftsführer der "K-GmbH" ist G.D. bestellt, den Betriebsgegenstand dieser Gesellschaft bildet ebenso die Erbringung von Wirtschaftsdienstleistungen an ungarische Unternehmer in Ungarn und Österreich. Die "K-GmbH" ist auch die steuerliche Vertreterin der Bf.. Nach den Feststellungen der BP sei der Unternehmensgegenstand der…
…ist streng vom abkommensrechtlichen Begriff der Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-Musterabkommen und den dazu ergangenen Doppelbesteuerungsabkommen zu trennen. In DBA enthaltene Betriebsstättenbegriffe genießen gegenüber der Begriffsbestimmung des § 29 BAO Vorrang. Ergibt sich, dass nach dem österreichischem Steuerrecht eine Betriebsstätte begründet wird, ist zu prüfen…
…nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist zulässig, da die Frage, ob der Progressionsvorbehalt gemäß § 33 Abs. 10 EStG 1988 oder gemäß § 33 Abs. 11 EStG bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Ungarn zu ermitteln ist, höchstgerichtlich noch nicht entschieden wurde. Wien, am 23. Juni 2025
…DBA-Deutschland. Darüber hinaus wurde im Rahmen dieser Konsultationsvereinbarung die Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus dem Jahr 2019 (Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, Erlass des BMF vom 30.4.2019…
…Der Bw. ist griechischer Staatsbürger und hat seinen Familienwohnsitz gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen drei unmündigen Kindern in Ungarn. In Österreich hat er keinen Wohnsitz, war aber an einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schlafstelle von Jänner 2000 bis August 2006 amtlich gemeldet. Aus…
…Bw. hätte sowohl die Sekretariatsarbeiten erledigt als auch als Dolmetscherin fungiert, wobei sie nach Bedarf entweder in Österreich oder in Ungarn tätig geworden sei. Betreffend die Zinsen und Spesen für die Wechsel wurde ausgeführt, dass es sich um Finanzierungskosten für die staatenübergreifende Tätigkeit des Bw…
…Abs.1 DBA Deutschland). Im vorliegenden Fall ist jedoch die Geltendmachung von Aufwendungen einer Betriebsstätte in Ungarn strittig, welche nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Ungarn nur dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können und somit nicht in Österreich, sondern in Ungarn zu berücksichtigen sind. Ein dem genannten Erkenntnis…