…nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für…
Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
Erlangen die Mitarbeiter der österreichischen Tochtergesellschaft eines britischen Konzerns Pensionsanwartschaftsansprüche gegenüber dem britischen internationalen Pensionsfonds des Konzerns und ist dieser Fonds einer inländischen Pensionskasse vergleichbar, so ist es sachgerecht, dass die britische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (zB Prämien für eine Rückversicherung des Fonds…
…GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder…
…deren Vermeidung unterbrochen werden, wenn die Herstellung des abkommenskonformen Rechtszustandes in einem Veranlagungsverfahren vorgenommen wird und dem Arbeitgeber darüber Belege zukommen. Auf die Dienstgeberbeitragspflicht und im gegebenen Zusammenhang auch auf die Kommunalsteuerpflicht der Muttergesellschaft wirkt sich das DBA-Großbritannien nicht aus. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für Personen, die ständig im Ausland ansässig sind (Ortskräfte; siehe EAS 1743). Daher unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug dem Dienstgeberbeitrag…
…8 Abs. 1 (im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern) Deutschland zugewiesen ist und folglich Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist. Eine andere Rechtslage besteht in Bezug auf die Dienstgeberbeitragspflicht. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, sodaß sich…
…Österreich verpflichtet werden kann. Da allerdings der sachliche Anwendungsbereich des DBA-Indien nicht die Kommunalsteuer erfasst, richtet sich deren Erhebung ausschließlich nach inländischem Recht und wird abkommensrechtlich nicht untersagt. Gleiches gilt für die Dienstgeberbeitragspflicht. Das für die computertechnische Beratung geleistete Entgelt unterliegt gem. § 98 Abs…
…wobei auch ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer als in Österreich beschäftigt gilt. Für die Tätigkeit der russischen Ortskräfte des Hilfsstützpunktes in Rußland besteht allerdings keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages, da das erwähnte Merkmal der Auslandsentsendung auf Grund der ständigen Ansässigkeit in Rußland nicht erfüllt…
…Teil des Arbeitslohnes, der die Arbeitsleistung in der deutschen "Betriebstätte" des österreichischen Lieferunternehmens abdeckt, nicht der österreichischen Kommunalsteuer unterliegen. Für die Tätigkeit des Dienstnehmers in Deutschland besteht auch keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), da das diesbezüglich…
…wenn ein deutscher Arbeitgeber einen deutschen Dienstnehmer nach Österreich entsendet; der Arbeitgeber ist im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß …
…des ausländischen Unternehmens in Österreich zur Folge und löst dies andererseits Lohnsteuerabzugspflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig vom Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben. Der in § 81 EStG verwendete Ausdruck "eine vom Arbeitgeber unterhaltene" Einrichtung kann nicht so…
…einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem…
…dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der Lohnsteuerbefreiung auch Steuerfreistellung vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds bzw. von der Kommunalsteuer in Anspruch genommen werden kann, nichts gewinnen. Die im DBA-Indien genannten "Beiträge vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke…
…Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der daher gemäß § 41 Abs. 1 FLAG zu entrichten ist. 6. April 1998…
…15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer…
…der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als Dienstnehmer der österreichischen Niederlassung anzusehen sind und folglich dem inländischen Lohnsteuerabzug und der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen und dass ihre Bezüge entsprechend in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer einzubeziehen sind; der Umstand, dass im Ausmaß…
…Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr. 298/1994). In gleicher Weise besteht für den Gesamtbezug Dienstgeberbeitragspflicht, da gemäß § 41 Abs. 1 FLAG ein zur Dienstleistung in das Ausland entsandter Dienstnehmer als im Bundesgebiet…
…fällt, vermag daran nichts zu ändern. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA; in Artikel I Abs. 1 lit. b des Abkommens wird lediglich der seinerzeitige Zuschlag zur Einkommensteuer für Zwecke des Familienlastenausgleiches, nicht aber der Dienstgeberbeitrag…