Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
…die konkrete Dauer des Beobachtungszeitraumes macht, aber doch klarstellt, dass ein kurzer Zeitraum von etwa 1 Jahr jedenfalls hierfür nicht ausreicht). Auf dieser Grundlage wurde daher auch in EStR 2000 Rz 7596 dargelegt, dass bei Entsendungen unter 2 Jahren von keiner Verlagerung des Lebensmittelpunktes gesprochen…
Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…
…allerdings nicht die Dauer des gesamten Sanierungsvorhabens, sondern die Dauer der auf deutschem Staatsgebiet unternommenen Sanierungsarbeiten. Werden daher die Sanierungsarbeiten am deutschen Ufer beispielsweise innerhalb von 11 Monaten fertiggestellt, wird aber auf österreichischer Seite ein Zeitraum von 15 Monaten benötigt, so wird ungeachtet des Umstandes…
…Interpretationsgrundsätzen der OECD, denenzufolge bei Berechnung der gemäß Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen maßgeblichen 183-Tage-Frist ausschließlich auf die Dauer des physischen Aufenthalts im Tätigkeitsstaat innerhalb des jeweiligen Steuerjahres abzustellen ist (vgl. auch Erlass des BMfF v. 18. November 1991, AÖF Nr.331…
…abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet werden. Bundesministerium für Finanzen, 11…
…11 DBA-2000 zu bewirken. Für die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Passiveinkünften gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der gesamten Dauer des Anwachsens der Zinsansprüche gegeben, sodass die Zinskomponente jedenfalls der österreichischen Besteuerung unterliegt. 20…
…Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen mehr als 6 Monate dauert, fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. In seinem Urteil vom 30.8.1989, BStBl. II 1989, 956, hat der BFH darauf hingewiesen, dass die 6-Monatsfrist der mit § 26 Abs. 2 BAO diesbezüglich vergleichbaren Bestimmung des …
…sonach auch des von der österreichischen Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes bezeichnet, lässt vermuten, dass dieser Kundenstock damit vom österreichischen Vertriebsunternehmen auf das französische Mutterunternehmen (als Betriebsvermögen der inländischen Vertreterbetriebstätte) übergegangen ist, was zu einer fremdüblichen Abgeltung Anlass geben müsste. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt…
…dann werden hiedurch wesentliche Elemente der Bauführung mitgestaltet, sodass bei mehr als 12 monatiger Dauer nach Auffassung des BM für Finanzen eine inländische ständige Einrichtung des deutschen Architekten vorliegt. Der Umstand, dass der deutsche Architekt einen Großteil der Arbeiten an österreichische Subunternehmer weitergibt, die an…
…Fallbeurteilung zu sachverhaltsabhängig, um im Rahmen des nur auf Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens behandelt zu werden. Denn dann bedarf es einer Abklärung mit dem für die Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
…Zeitpunkt des DBA-Wirksamwerdens die neue 12-Monatsfrist zu laufen beginnt, dass aber keinesfalls hierdurch die 24-Monatsfrist ab tatsächlichem Baubeginn überschritten werden kann. Eine Bauausführung, die (bei einem angenommenen DBA-Wirksamkeitsbeginn am 1.1.2003) am 15. Juni 2002 begonnen worden ist, würde daher…
…der Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, als Einkünfte aus Arbeit ansieht (BFH 18.7.1973, BStBl. II S. 757), die daher nach den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen in dem Staat zu besteuern sind, in dem die (vorzeitig beendete) Arbeitsleistung…
…werden. Wird für die Dauer von mindestens 5 Jahren der Lebensmittelpunkt des Ehepaares nach Mauritius verlagert und die inländische Wohnung nicht länger als 70 Tage jährlich benutzt (Verzeichnisführung ist erforderlich), dann beschränkt sich die Steuerpflicht der beiden Eheleute auf die inländischen Einkünfte im Sinn des …
…ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Denn es könnte unter Umständen nötig sein nachzuforschen, wie ernst gemeint sich eine als…
…Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher Einrichtungen. Hiebei wird bereits eine Nutzung von Einrichtungen für die Dauer von 6 Monaten als ausreichend dauerhafte Nutzung gewertet (EAS 350, EAS 501, EAS 1234 und Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991). Sollte…
…Österreich unbeschränkt steuerpflichtig werden, so entfällt hiedurch die Abzugsverpflichtung. Die österreichische Gesellschaft wird allerdings im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Unterlassung des Steuerabzuges ausreichend belegen müssen, dass insbesondere keine derart intensive Eingliederung in den Veranstaltungsbetrieb der Gesellschaft vorliegt, dass im Rahmen der…
…genannte DBA-Bestimmung ist allerdings nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht anwendbar, wenn Personen - zB nach Verehelichung mit einem Österreicher - ihren Lebensmittelpunkt auf Dauer nach Österreich verlagert haben. Dieses Auslegungsergebnis findet auch in Abschn. 29 Abs. 5 des mit den USA seinerzeit abgestimmten Durchführungserlasses…
…wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt. Hilfsweise (dh. solange sich aus dem "Abkommenszusammenhang" kein gegenteiliges DBA-Interpretationserfordernis ergibt) wird im Anlagenbau auf die im inländischen Recht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden können, wie sie für die Frage der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages vorgesehen wurden…