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UFSL RV/0869-L/07Keine Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe, wenn der Präsenzdienst aus gesundheitlichen Gründen nur fünf Tage dauert und die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) erst rund zwei Jahre nach Leistung dieses (verkürzten) Präsenzdienstes begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…UFSG vom 23.01.2007, RV/0265-G/05). Unter Berücksichtigung des angeführten Gesetzeszweckes kann daher bei Leistung des Präsenzdienstes von lediglich fünf Tagen nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch eine Verzögerung beim Studienbeginn von einem Jahr (von zwei Semestern) eintritt. Zwar haben Ermittlungen bei…

UFSG RV/0981-G/09Teilweise Ableistung des Präsenzdienstes zufolge nachträglicher Untauglichkeitsfeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…hat somit seine gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Präsenzdienstes wahr genommen und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte voll erfüllt. Dieser Umstand wird weiters begründet, dass gemäß § 2 Abs. 1 lit. G Familienlastenausgleichsgesetz 1967 der Begriff Ableistung des Präsenzdienstes in seiner zeitlichen Dauer nicht definiert ist…

UFSW RV/2447-W/06Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2006

…der Familienbeihilfe bis Juni 2005 begründen, wurden dem Finanzamt weder gemeldet noch liegen solche vor, da mein Sohn, entgegen der Gesetzeslage, unvorhersehbar und rechtswidrig zur Ableistung des Präsenzdienstes einberufen wurde! Faktum ist, dass der Republik Österreich bekannt war, dass mein Sohn vor (!) Beginn seines Studiums…

BFG RV/7101531/2023Familienbeihilfe - kein Anspruch während der Absolvierung des Präsenzdienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2023

…Das Vorbringen der Bf, dass sie für ihren Sohn während der Ableistung des Präsenzdienstes die Fahrtkosten in die Kaserne in Eisenstadt übernommen und Aufwendungen für den Lebensunterhalt getätigt habe, kann daher der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen. Objektive Erstattungspflicht: Die Rückzahlungspflicht gem § 26 Abs 1…

BFG RV/7100419/2017Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die "Bedenkzeit" zwischen Ende des Präsenzdienstes und Studienbeginn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2017

…hat er daher die Berufsausbildung zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen. Folglich wird gebeten, die Familienbeihilfe für meinen Sohn S. ab März 2016 zuzuerkennen. 3) Zusammenfassung: Die Abweisung der Familienbeihilfe für die Dauer des 6-monatigen Präsenzdienstes wird gem. der Begründung des Schreibens des Finanzamtes BADEN…

UFSL RV/0339-L/07Familienbeihilfe für die Zeit nach der Reifeprüfung bis zur Ableistung des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2008

…Ausbildung sei, wie bereits geschildert, durch den Präsenzdienst unterbrochen worden. Somit sei der Bezug von FB und KAB bis Dezember 2006 gerechtfertigt. Für die Dauer des Präsenzdienstes (01-06/2007) sei der Anspruch unterbrochen und ab Juli 2007 bis zum 26. Lebensjahr wieder gegeben, da…

BFG RV/7105339/2016Familienbeihilfe - Kein Verlängerungstatbestand, wenn Beginn der Ausbildung 4 Jahre nach Absolvierung des Präsenzdienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2016

…er durch die Ableistung des Präsenzdienstes an deren Fortsetzung gehindert, oder es kann – falls er erst beabsichtigt, eine Ausbildung zu beginnen – zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausbildungsbeginnes kommen (vgl UFS 10.01.2008, RV/0869-L/07). Auf Grund der regulären Dauer des Präsenzdienstes von –…

UFSL RV/0357-L/04Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches über das 26. Lj. hinaus, wenn nicht gesamter Präsenzdienst abgeleistet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes sei. Die Dauer des Präsenzdienstes betrage 6 bis maximal 8 Monate. Der Sohn der Berufungswerberin sei aber nur von 1. bis 23.1.1997 Präsenzdiener gewesen. Es könne daher nicht von einer vollen Ableistung des Präsenzdienstes ausgegangen werden. Für eine Interpretation des …

BFG RV/7100290/2015Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginns einer Berufsausbildung nach Beendigung des Zivildienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 2/2

…Es soll daher in diesen Fällen die Familienbeihilfe für drei Monate weitergewährt werden, wenn kein sonstiger Ausschließungsgrund vorliegt (zB eigene Einkünfte des Kindes von über 1500 S aus einer sonstigen Erwerbstätigkeit. Tritt das Kind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Berufsausbildung den Präsenzdienst oder…

UFSW RV/0860-W/04Aufnahme des Studiums drei Monate vor Ableistung des achtmonatigen Wehrdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2004

…2002 bis 7.9.2002 leistete er seinen Präsenzdienst ab. Ab dem WS 02/03 betreibt er wieder das Studium der Rechtswissenschaften. Die Mindeststudiendauer des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Rechtswissenschaften beträgt zwei Semester. Zuzüglich des Toleranzsemesters kann daher für insgesamt drei Semester die Familienbeihilfe zur…

BFG RV/2100444/2022Verlängerungstatbestand nach Zivildienst bei Beginn des Studiums nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2023

…Ansicht des Finanzamtes ist die obige gesetzliche Bestimmung dahingehend auszulegen, dass der durch die Ableistung des Präsenzdienstes eintretenden zeitliche Verlust bei der beruflichen Ausbildung durch eine Verlängerung des Zeitraumes, für den FB beansprucht werden kann, auszugleichen ist. Auf Grund der regulären Dauer des Präsenzdienstes von…

UFSW RV/3442-W/11Zeitpunkt des Abbruchs des Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums wird daher nur dann ein genügender Nachweis für eine Berufsausbildung sein, wenn keine Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Teilnahme an den Vorlesungen und Lehrveranstaltungen ausschließen (z.B. Leistung des Präsenzdienstes während eines Semesters)" ( Wittmann/Papacek , Der…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…1999), nur in Wien angeboten werde. Dieser Studienzweig liege daher nicht im Einzugsbereich des Wohnortes. 3. Präsenzdienst: Die Tatsache des Präsenzdienstes sei der Beihilfenstelle im Jahre 1999 bekannt gegeben worden. 4. Geringfügigkeit: Die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen sei in den Berufungsvorentscheidungen bezweifelt worden. Mit nachfolgender…

UFSW RV/4333-W/02Unterbrechung der Berufsausbildung während der Ableistung des Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2005

…der Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenzdienst noch den Zivildienst leisten. § 2 Abs. 1 lit. e FLAG normiert einen Anspruch auf Familienbeihilfe…

BFG RV/5100786/2019Kein Beihilfenanspruch zwischen Reifeprüfung und Beginn des freiwilligen Ausbildungsdienstes nach § 37 Wehrgesetz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.02.2020

…Es wird daher beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.“ Das Finanzamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.4.2019 ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Ausbildungsdienst beim Bundesheer ein „freiwilliger Grundwehrdienst" für Frauen sei. Die Ableistung des Grundwehrdienstes als solchen sei nach…

UFSW RV/2690-W/08Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…Ableistung des Präsenzdienstes der Familienbeihilfenanspruch, wie o.a., ruht. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des Bw. wird festgehalten, dass die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen grundsätzlich nicht dem unabhängigen Finanzsenat obliegt, der gem. § 1 Abs. 1 UFSG eine Verwaltungsbehörde ist, sondern den Höchstgerichten. Es war daher…

UFSF RV/0228-F/08Wurde der Zivildienst vor Vollendung des 26. Lebensjahres geleistet und befindet sich das Kind tatsächlich in dem Monat, in dem es das 26. Lebensjahr vollendet, in Berufsausbildung, wird gemäß § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 die Familienbeihilfe unter den allgemeinen Voraussetzungen längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…sich bei Vollendung des 26. Lebensjahres in Berufsausbildung befinden muss, um die Voraussetzungen zu erfüllen, sind aus den mir zur Verfügung stehenden Gesetzesstellen nicht abzulesen. Denn gerade im angeführten Beispiel der Durchführungsrichtlinien leistet das Kind gerade den Präsenzdienst ab und kann daher nicht in Berufsausbildung…

UFSW RV/0584-W/08Die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes beseitigt den Anspruch auf Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…Zeit des Präsenzdienstes bestehen grundsätzlich auch keine Ansprüche nach den sozialrechtlichen Bestimmungen (vgl. OGH vom 5. Dezember 2000, 10 ObS 144/00z, und JBl 1973, 539). Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich daher nicht veranlasst, von seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass die Ableistung des Präsenzdienstes…

UFSG RV/0265-G/05Kein Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres, wenn nach wenigen Tagen Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit entlassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

…S/02). Der Sohn des Berufungswerbers wurde nicht gemäß § 28 Abs.1 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, idgF, nach Beendigung des Präsenzdienstes aus diesem entlassen, sondern gemäß § 30 des Wehrgesetzes vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit entlassen. Er hat daher den Präsenzdienst tatsächlich nicht abgeleistet…

UFSS RV/0798-S/02Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres ohne Absolvierung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2003

…hinaus verlängert wird, weil ein in Berufsausbildung befindlicher Jugendlicher mit der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes einer staatsbürgerlichen Pflicht nachgekommen ist, die eine Berufsausbildung daneben schwer möglich bzw. unmöglich macht. Somit stehen zB einem Jugendlichen, der diesen Präsenzdienst bis zum Ende des 26. Lebensjahr ableistet…