…nicht, wenn es als "Superädifikat" bezeichnet oder auf der Grundlage eines Baurechtes errichtet worden ist. Allerdings handelt es sich hiebei um eine Frage, die weitergehendere Sachverhaltsfeststellungen erfordert und die daher nicht im Rahmen des ministeriellen Antwortverfahrens mit Bindungscharakter für die Abgabenbehörden entschieden werden kann. 06…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
…die konkrete Dauer des Beobachtungszeitraumes macht, aber doch klarstellt, dass ein kurzer Zeitraum von etwa 1 Jahr jedenfalls hierfür nicht ausreicht). Auf dieser Grundlage wurde daher auch in EStR 2000 Rz 7596 dargelegt, dass bei Entsendungen unter 2 Jahren von keiner Verlagerung des Lebensmittelpunktes gesprochen…
Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…
…an dem Baugelände als Anwesenheitszeiten des Hauptauftragnehmers (Z 19 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA und EAS 3053). Der Beginn des Fristenlaufes ist daher nicht mit dem tatsächlichen Baubeginn (zB Anrollen der Bagger auf der Baustelle, Eintreffen des ersten Monteurs, "erster…
…allerdings nicht die Dauer des gesamten Sanierungsvorhabens, sondern die Dauer der auf deutschem Staatsgebiet unternommenen Sanierungsarbeiten. Werden daher die Sanierungsarbeiten am deutschen Ufer beispielsweise innerhalb von 11 Monaten fertiggestellt, wird aber auf österreichischer Seite ein Zeitraum von 15 Monaten benötigt, so wird ungeachtet des Umstandes…
…Interpretationsgrundsätzen der OECD, denenzufolge bei Berechnung der gemäß Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen maßgeblichen 183-Tage-Frist ausschließlich auf die Dauer des physischen Aufenthalts im Tätigkeitsstaat innerhalb des jeweiligen Steuerjahres abzustellen ist (vgl. auch Erlass des BMfF v. 18. November 1991, AÖF Nr.331…
…abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet werden. Bundesministerium für Finanzen, 11…
…11 DBA-2000 zu bewirken. Für die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Passiveinkünften gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der gesamten Dauer des Anwachsens der Zinsansprüche gegeben, sodass die Zinskomponente jedenfalls der österreichischen Besteuerung unterliegt. 20…
…Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen mehr als 6 Monate dauert, fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. In seinem Urteil vom 30.8.1989, BStBl. II 1989, 956, hat der BFH darauf hingewiesen, dass die 6-Monatsfrist der mit § 26 Abs. 2 BAO diesbezüglich vergleichbaren Bestimmung des …
…sonach auch des von der österreichischen Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes bezeichnet, lässt vermuten, dass dieser Kundenstock damit vom österreichischen Vertriebsunternehmen auf das französische Mutterunternehmen (als Betriebsvermögen der inländischen Vertreterbetriebstätte) übergegangen ist, was zu einer fremdüblichen Abgeltung Anlass geben müsste. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt…
…1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zur Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung gem. Stand September 1992) von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Ungarn beginnt…
…eines fertigen Werks bzw. die tatsächliche Fertigstellung abzustellen ist. Testphasen, die für die Betriebsbereitschaft der errichteten Anlage nicht unabdingbar sind, werden daher nach Ansicht des BMF auch nach dem OECD-Musterkommentar 2017 nicht in die Frist einbezogen werden können. Bundesministerium für Finanzen, 17. August 2018
…deren Bauführung 20 Monate dauert, so wird hiedurch keine Betriebstätte in Russland begründet. Die betriebstättenbegründende Baudauer beträgt gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR 24 Monate. Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen (Zitierung nach Stand September 1992) bleibt eine Bauausführung im allgemeinen…
…AÖF Nr. 193/1988, kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende…
…dann werden hiedurch wesentliche Elemente der Bauführung mitgestaltet, sodass bei mehr als 12 monatiger Dauer nach Auffassung des BM für Finanzen eine inländische ständige Einrichtung des deutschen Architekten vorliegt. Der Umstand, dass der deutsche Architekt einen Großteil der Arbeiten an österreichische Subunternehmer weitergibt, die an…
…Fallbeurteilung zu sachverhaltsabhängig, um im Rahmen des nur auf Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens behandelt zu werden. Denn dann bedarf es einer Abklärung mit dem für die Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung…
…200 "Mann-Tage" gezählt werden. Beschränkt sich die Tätigkeit des österreichischen Unternehmens auf die reine Montagetätigkeit einer Windanlage, die von den Ingenieuren eines anderen Unternehmens konzipiert und geplant wurde, dann kann diese Tätigkeit nicht dem Artikel 14 des DBA-Türkei zugeordnet werden. Bundesministerium für Finanzen…
…dann wäre bei Einhaltung dieser Montagefrist keine spanische Betriebstätte entstanden. Konnte das österreichische Unternehmen wegen mangelhafter Vorleistungen des spanischen Auftraggebers allerdings erst im April 2004 mit den Bauarbeiten beginnen, dann wird die Bauausführungsfrist erst mit dem tatsächlichen Baubeginn (und nicht mit dem vertraglich vereinbarten Baubeginn…
…im Zuge von Montage, Gerüstvorschub und Demontage an der deutschen Brückenbaustelle zugebrachten Arbeitszeiten die Frist von 12 Monaten überschreitet, liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland vor. 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…