…Berechnung der Dauer des Baurechtes Sachverhalt: Berechnung der Dauer eines Baurechtes Frage: Ist der Tag der Eintragung des Baurechtes ins Grundbuch der für die Berechnung der Dauer maßgebliche Zeitpunkt oder der aus dem Beschluss ersichtliche Tag des Vertragsabschlusses (Baurechtsvertrag vom...)? Lösung: Die wirtschaftliche Einheit "Baurecht"…
…daher teleologisch überzeugend, den das Gebäude betreffenden Grundstückswert aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. In der Beschwerde wurde die Bemessungsgrundlage wie folgt ermittelt: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG sei als Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung heranzuziehen. Dem Wert der Gegenleistung entspreche der auf die Laufzeit des Baurechtes…
…BewG handle es sich um den "gemeinen Wert des Baurechtes", kann dagegen vom BFG nicht gefolgt werden. Diese erscheint nämlich insofern wenig nachvollziehbar, als dies bedeuten würde, dass die bauberechtigte Bf, die nicht nur für die Dauer von 18 Jahren sondern tatsächlich 50 Jahre lang…
…Bestandteil des Baurechtes (Zugehör) gilt, ist es kein Superädifikat iSd § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG und kann nur gemeinsam mit dem Baurecht übertragen werden (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 45 zu § 2). Der Baurechtsberechtigte ist auf Dauer des Baurechts…
…Parteien keine Einwände erhoben. Die Gegenleistung für den Erwerb der KG setzt sich daher zusammen aus dem Kaufpreis iHv € 24.716.061,00 und der Tauschleistung: Einräumung des Baurechtes an die Gemeinde für 30 Jahre mit einem gemeinen Wert IHv € 20.811.120…
…sei unerheblich, da DAM als Geschäftsführer wohl jedenfalls über einen Schlüssel zu dieser Tür verfügen würde. Zur Dauer des Baurechtsvertrages sei zu sagen, dass die Bf diese angesichts der VwGH-Jud über die isolierte Betrachtung von Miet- und Baurechtsverträgen bewusst kürzer gewählt habe. Außerdem bestehe…
…der Bf mit Baurechtsvertrag vom 4.2.2016 ein Baurecht bis 31.12.2046 ein. Hinsichtlich des auf dem Grundstück von DAM von der Bf errichteten Hauses gab die Bf das Gebäude ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer zeitlich unbefristet - mit einem Kündigungsverzicht für die Dauer von 10…
…Baurecht als unbewegliche Sache. 2. Die rechtliche Nutzungsdauer richtet sich danach, wie lange ein Wirtschaftsgut genutzt werden darf (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG13, § 7 Tz 43). 3. Wie sachverhaltsmäßig festgestellt wurde, lagen keine Gründe vor, die auf eine - vor der vertraglich bedungenen Dauer des…
…das Bauwerk unabhängig von der Willkür und der wirtschaftlichen Lage des Grundeigentümers so lange zu behalten, dass er es ausnützen und sein Anlagekapital amortisieren kann. Diesem Gesetzeszweck entsprechend darf die Dauer des Baurechts auch nicht durch den Vorbehalt von Kündigungs- oder Auflösungsvereinbarungen im Ungewissen bleiben…
…Tz 15). Entgegen der Ansicht der steuerlichen Vertretung ergibt sich daher schon aus dem Gesetz, dass ein bestehendes Gebäude - sofern es nicht explizit vom Baurecht ausgenommen wurde - als Zugehör des Baurechts gilt (§ 6 BauRG). Das Baurecht selbst muss sich nicht auf den gesamten Grundbuchskörper beziehen…
…sind auch Baurechte an Grundstücken mit einer Betriebsvorrichtung wie ein unbebautes Grundstück zu bewerten. Zur Berücksichtigung der Dauer des Baurechtes bei Ermittlung des gemeinen Wertes kann § 56 Abs. 2 und 3 Z 1 BewG 1955 entsprechend angewendet werden (dh. anteilsmäßige Berücksichtigung des Wertes des bloßen…
…Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Nach Abs. 2 stehen unter anderem Baurechte den Grundstücken gleich. Auch nach § 51 Abs. 2 BewG 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach § 56 Abs. 1 BewG 1955 sind Baurechte wie bebaute…
…bewertet. Beträgt die Dauer des Baurechtes in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt noch 50 Jahre oder mehr, so ist gem. § 56 Abs. 2 BewG 1955 der Gesamtwert gemäß Abs. 1 in vollem Umfang dem Berechtigten zuzurechnen. Beträgt die Dauer des Baurechtes in dem für…
…dass im Übrigen unter Vertragspunkt VIII der Baurechtsbesteller der Bw. bereits für die Dauer des Baurechtsvertrages die ihm bescheidmäßig bereits zuerkannten bzw. beantragten Wasserbenutzungsrechte "nunmehr" übertragen hat. Diese Ausführungen im Vorlageantrag vermögen somit nicht aufzuzeigen, dass die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung…
…der Grundstückswert. Werde iSd § 4 GrEStG nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstückes, der dem gemeinen Wert des Baurechtes entspreche (bei einer Dauer des Baurechtes von zumindest 50 Jahren), niedriger sei als der nach GrWV ermittelte Grundstückswert, so gelte dieser gemeine Wert als Grundstückswert. Mittels…
…Grunderwerbsteuer daher von dieser zu bemessen ist. Sofern das BFG dieser — uE sachgerechten — Argumentation nicht folgen will, wird ergänzend bzw. alternativ Folgendes vorgebracht: c) Trennung zwischen Grund- und Boden, Altgebäude- sowie Neugebäudesubstanz Der grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgang gemäß § 1 GrEStG beschränkt sich im Rahmen des Baurechtslöschungsvertrages auf…
…der Liegenschaften beträgt demnach € 15.855.112,42 (€ 34.685.200,00/€ 45.527.136,00*€ 20.811.120,00). Am 23.08.2013 (mit Eintritt aller aufschiebenden Bedingen) ist daher für den Erwerb der Bf., nämlich die Einräumung des Baurechts…
…3,5 % ergibt gerundet 68.821,00 € Grunderwerbsteuer. Auf Grund dieser Berechnung ergebe sich die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Baurechtszinsvorauszahlung, verglichen mit einem jährlich zahlbaren Baurechtszins, verteilt über die gesamte Dauer des Baurechtes. Es würde damit eine Verletzung eines verfassungsrechtlich geschützten Rechtes vorliegen…
…besteht unwiderruflich für die Dauer dieses Baurechtsvertragsverhältnisses und kann durch Vorlage eines entsprechenden einfachen Kaufvertrages ausgeübt werden. Der Kaufvertrag hat einen Kaufpreis von € 500.000,-- vertragsgegenständlicher Grundfläche (welcher Betrag der Wertsicherung gemäß Punkt V. dieses Vertrages unterliegt) vorzusehen. Der Text des Kaufvertrages hat etwa…
…die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, wie bebaute oder unbebaute Grundstücke bewertet. Nach Abs. 2 ist der Gesamtwert gemäß Abs. 1 in vollem Umfang dem Berechtigten zuzurechnen, wenn die Dauer des Baurechtes in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt noch 50 Jahre…