…dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet und gewährt diese österreichische Tochtergesellschaft einer griechischen Tochtergesellschaft des deutschen Konzerns ein (nicht hypothekarisch besichertes) Darlehen, dann sind die hiefür an die österreichische Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland…
Beabsichtigt eine österreichische GmbH in der Schweiz eine Niederlassung zu eröffnen und diese teilweise durch Eigenkapital und teilweise durch ein Gesellschafterdarlehen zu finanzieren, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist…
Eine internationale Bank mit Sitz im Ausland beabsichtigt, ausländischen institutionellen Investoren eine Darlehensgewährung an eine portugiesische Hotelgesellschaft zu ermöglichen, wobei eine Kreditdurchleitung durch Österreich geplant ist. Zu diesem Zweck soll eine österreichische GesmbH errichtet werden, die im Wege einer kurzfristig zu unterhaltenden portugiesischen Zweigniederlassung…
…ist kein Grund erkennbar, sie extensiv auszulegen. Wird daher von einer österreichischen Leasinggesellschaft eine griechische Liegenschaft angekauft und in der Folge an den griechischen Grundverkäufer rückvermietet und stellt sich diese Transaktion in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Darlehensgewährung an den griechischen Grundverkäufer dar, dann vermag das Doppelbesteuerungsabkommen…
…den Transfer der Finanzmitteln in der Größenordnung von S 140 Mio. aus den inländischen in die deutschen Betriebstätten in eine Entnahme von S 70 Mio. und eine Darlehensgewährung von S 70 Mio. aufzuspalten, um solcherart einer Nachversteuerung einer Rücklage für nicht entnommenen Gewinn in Österreich…
…nicht um die Zuführung von verdecktem Gesellschaftskapital, sondern um die Zuführung von Fremdkapital handelt, dann muss Gleiches auch im Fall einer hypothekarisch nicht besicherten Darlehensgewährung gelten. Bei Darlehensgewährung zwischen einander nicht nahestehenden Personen ist ein angemessener Zinsenaufwand zu berücksichtigen. Dies muss daher auch im Verhältnis…
…Bei der gesetzlichen Anordnung, dass eine Bewertung mit dem Fremdpreis zu erfolgen hat, bezieht die Gesetzesvorschrift allerdings ausdrücklich auch Fremdpreise für "sonstigen Leistungen" mit ein. Die "sonstige Leistung" einer Darlehensgewährung wird demnach gem. § 6 Z 6 EStG durch Ansatz von fremdüblichen Zinsen zu bewerten sein…
…Dinge allerdings so, dass die österreichische Bank das volle unternehmerische Risiko für die Darlehensgewährung von 500 Mio S an die inländische GmbH trägt und dass ihr das um 500 Mio S vom Stifter erworbene Wertpapier in banküblicher Art und Weise als Sicherheit dient, wird daher…
…Bestimmung auch auf die Überlassung von sonstigen Leistungen, im vorliegenden Fall sonach auf eine Darlehensgewährung, anzuwenden ist. Auf das Problem, dass in einer unentgeltlichen Darlehensgewährung eine Nutzungseinlage der österreichischen Muttergesellschaft in ihre italienische Tochtergesellschaft gesehen werden könnte, wobei die Unentgeltlichkeit der Finanzierung als solche kein…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages…
Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…
In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
Die geschäftlichen Beziehungen, die zwei österreichische Tochtergesellschaften einer schweizerischen Muttergesellschaft unterhalten, müssen fremdüblich eingerichtet sein. Sollte unter Verletzung dieses Fremdverhaltensgrundsatzes die eine inländische Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft…
Nimmt eine in der Schweiz operativ tätige Niederlassung einer österreichischen GmbH ein Darlehen für ihre eigenen betrieblichen Zwecke auf, so stellen die hiefür zu leistenden Zinsenaufwendungen Betriebsausgaben dar, die im Rahmen der nach Fremdverhaltensgrundsätzen vorzunehmenden Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen und schweizerischen Betriebsteilen des Unternehmens der…
Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…