…bereits nach inländischem Steuerrecht keine Steuerpflicht ein, kann eine solche durch das für Lizenzgebühren (im Sinn des Abkommens) vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande nicht mehr begründet werden. 20. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten war. Enthalten solche Abkommen, wie z.B. das DBA-Niederlande, OECD-konform eine automatische Anpassungsklausel (Art. 2 Abs. 4 DBA-Niederlande)…
…1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach Artikel 13 Abs. 4 DBA-Thailand bleibt im Fall des Verkaufes von Aktien die Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft, sonach in Österreich, erhalten. Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien", doch ist…
…schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese Entlastung unmittelbar an der Quelle vorgenommen werden, dann sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) zu beachten, aus denen sich…
…4 DBA-Niederlande ist jedoch Steuerfreistellung zu gewähren. Der Umstand, dass dieser Liquidationsgewinn aus nichtausgeschütteten Vorjahresgewinnen der Tochtergesellschaft gebildet wird, steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen…
…Unterhält eine niederländische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebs-Tochtergesellschaft, so wird für diese niederländische Muttergesellschaft im Allgemeinen hiedurch nicht gleichzeitig auch eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Niederlande in Österreich begründet. Daran ändert sich auch nichts, wenn die von der Tochtergesellschaft verkauften Waren unmittelbar von…
…In Fällen, die nach der mit 1.1.1995 wirksam gewordenen Neuordnung der KESt-Entlastung für Gewinnausschüttungen an Gesellschaften in EU-Staaten einer finanzamtlichen Überwachung im Rückerstattungsweg bedürfen, wird von der in § 1 Abs. 8 der Durchführungsverordnung zum DBA-Niederlande, BGBl. Nr. 83/1972, vorgesehenen…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf…
…ein Zirkuszelt aufgebaut, dann stellt dieses Zirkuszelt weder nach § 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus dar, da es an der hiefür erforderlichen Dauerhaftigkeit der örtlichen Einrichtung fehlt. Für lohnsteuerliche Belange wird hingegen eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG…
…Quellensteuer in Höhe von 15% ist in Österreich gemäß Artikel 24 Abs. 4 DBA-Niederlande anzurechnen. Bei Ermittlung des 1994 anrechenbaren Höchstbetrages ist bei den Kennzahlen 395 die Höhe der niederländischen Einkünfte einzutragen. Hiebei sind die im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen in Abzug zu…
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine niederländische als Verein konstituierte Blasmusikkapelle für 5 Konzerte in Österreich verpflichtet, wobei die Musikanten kein Honorar und keine sonstigen Abgeltungen erhalten, sondern von dem österreichischen Veranstalter nur die Bus- und LKW-Kosten sowie die Unterbringungskosten übernommen werden, dann…
…von Softwareprodukten zahlt, als Lizenzgebühren im Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und lässt sich nicht in verallgemeinender Form in der einen oder anderen Richtung beantworten. Es spricht…
…Bank hervorgegangen (durch Umwandlung auf die niederländische Alleingesellschafterin) und geht damit das Verlustvortragsrecht auf die beschränkt steuerpflichtige niederländische Bank über, dann bewirkt das im DBA-Niederlande enthaltende Betriebstättendiskriminierungsverbot, dass die Verluste mit Gewinnen der inländischen Bankbetriebstätte - unter Beachtung der Vortragsbeschränkungen des Strukturanpassungsgesetzes - verrechnet werden können…
…dürfen die Vergütungen, die die deutsche W-GmbH an den niederländischen Produzenten leistet, gemäß Art. 7 DBA-Niederlande in Österreich nicht besteuert werden; demzufolge kann die W-GmbH auch nicht zur Haftung für eine Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG hinsichtlich dieser Vergütungen herangezogen werden; dies allerdings…
…dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn sie an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden…
…Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei (berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens könnte sodann zusätzlich erwirkt werden, dass der Einkünftefluss in die Steueroase auch in Österreich quellensteuerfrei erfolgen kann. Eine berechtigte Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch-niederländischen DBA liegt aber nur dann vor, wenn die Lizenzgebühren…
…führt. Ob dieser inländische Besteuerungsanspruch auch im Geltungsbereich des DBA-Niederlande aufrechterhalten werden kann, hängt davon ab, ob die in diesem Büroraum ausgeübten Tätigkeiten von bloß unterstützender Natur sind. Zutreffendenfalls würde nach Art. 5 Abs. 3 lit. e DBA-Niederlande keine inländische Betriebstätte gegeben sein…
…die erwähnte (operativ mit 4 bis 5 Dienstnehmern tätige) niederländische Schwester-Kapitalgesellschaft zu zahlen, dann erscheint die Inanspruchnahme der Quellensteuerfreiheit gemäß Artikel 13 DBA-Niederlande unbedenklich, wenn eine niederländische Ansässigkeitsbescheinigung dieser Schwester-Kapitalgesellschaft vorliegt. Denn würde man in der Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich die…
Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an…