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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 750

6wöchige inländische Zirkusveranstaltung

geltende FassungEAS-AuskunftH 51/11/1-IV/4/95vom 31.10.1995

Wortlaut laut Findok

  Gastiert ein ausländischer Zirkus durch 6 Wochen hindurch in einer österreichischen Gemeinde und wird für diesen Zeitraum ein Zirkuszelt aufgebaut, dann stellt dieses Zirkuszelt weder nach § 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus dar, da es an der hiefür erforderlichen Dauerhaftigkeit der örtlichen Einrichtung fehlt. Für lohnsteuerliche Belange wird hingegen eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG begründet, da hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung das Kriterium der Dauerhaftigkeit bereits nach Ablauf eines Monates erfüllt ist. Der ausländische Zirkus unterliegt daher nicht der Körperschaftsbesteuerung in Österreich, wohl aber wird von dem ausländischen Zirkusunternehmen für die in Österreich steuerpflichtigen Dienstnehmer der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Gastspieldauerhafte Geschäftseinrichtungfeste Einrichtungenfeste Geschäftseinrichtungfeste örtliche EinrichtungInlandsbetriebstätteLohnsteuerLohnsteuerabzugspflichtGastspielvergütungUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 51/11/1-IV/4/95
Stammnummer
16732
Gültig
31.10.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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