Findok · EAS-Auskünfte
EAS 750
6wöchige inländische Zirkusveranstaltung
geltende FassungEAS-AuskunftH 51/11/1-IV/4/95vom 31.10.1995
Wortlaut laut Findok
Gastiert ein ausländischer Zirkus durch 6 Wochen
hindurch in einer österreichischen Gemeinde und wird für diesen
Zeitraum ein Zirkuszelt aufgebaut, dann stellt dieses Zirkuszelt weder nach
§ 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus
dar, da es an der hiefür erforderlichen Dauerhaftigkeit der örtlichen
Einrichtung fehlt.
Für lohnsteuerliche Belange wird hingegen eine
inländische Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG begründet,
da hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung das Kriterium der
Dauerhaftigkeit bereits nach Ablauf eines Monates erfüllt ist.
Der ausländische Zirkus unterliegt daher nicht der
Körperschaftsbesteuerung in Österreich, wohl aber wird von dem
ausländischen Zirkusunternehmen für die in Österreich
steuerpflichtigen Dienstnehmer der Lohnsteuerabzug vorzunehmen
sein.
31. Oktober
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Gastspieldauerhafte Geschäftseinrichtungfeste Einrichtungenfeste Geschäftseinrichtungfeste örtliche EinrichtungInlandsbetriebstätteLohnsteuerLohnsteuerabzugspflichtGastspielvergütungUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 51/11/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16732
- Gültig
- 31.10.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF