…bereits nach inländischem Steuerrecht keine Steuerpflicht ein, kann eine solche durch das für Lizenzgebühren (im Sinn des Abkommens) vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande nicht mehr begründet werden. 20. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten war. Enthalten solche Abkommen, wie z.B. das DBA-Niederlande, OECD-konform eine automatische Anpassungsklausel (Art. 2 Abs. 4 DBA-Niederlande)…
…1 Z 3 lit. c EStG 1988). Die Höhe der Pensionseinkünfte ist nicht strittig. Das DBA - Niederlande weist das ausschließliche Besteuerungsrecht an Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen dem Ansässigkeitsstaat des Ruhegehaltsempfängers zu. Ausgenommen von diesem Besteuerungsrecht sind u.a. Ruhegehälter und andere Zahlungen aus dem Sozialversicherungssystem…
…1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach Artikel 13 Abs. 4 DBA-Thailand bleibt im Fall des Verkaufes von Aktien die Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft, sonach in Österreich, erhalten. Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien", doch ist…
…die ab dem Jahr 2003 aus den Niederlanden bezogene Privatpension, welche gemäß Artikel 19 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande (in der Folge kurz DBA NL) im Ansässigkeitsstaat zu besteuern ist, in der Höhe von € 16.789,70 in…
…dass die niederländische Mutter mit ihren inländischen Lizenzeinkünften beschränkt steuerpflichtig und Österreich auf Grund des DBA Abkommens zum Quellensteuerabzug in Höhe von 10% der Brutto-Lizenz berechtigt sei. Die Quellensteuer wurde einerseits als Forderung gegenüber der Konzernmutter und andererseits als Verbindlichkeit - Finanzamt eingestellt. | |…
…die Anerkennung des Abzuges der aus den Jahren 1999 und 2001 bestehenden (Betriebsstätten-)Verluste. Im Hinblick auf das in Artikel 25 Abs. 3 DBA-NL enthaltene Diskriminierungsverbot, welches dem Artikel 24 des OECD-Musterabkommens nachgebildet ist und die Gleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen verlangt…
…stehe für das Jahr 2002 aus diesem Grund nicht zur Verfügung. Hinsichtlich des Betriebsstättendiskriminierungsverbotes gem. Art 25 DBA-NL wurde bemerkt, dass damit die Gleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen verlangt werde. Genau dies sei auch eingehalten worden: Der Bw. stünde ein Verlustabzug insofern zu…
…zur E-GmbH entsendet. Er behielt in den Niederlanden seinen Familienwohnsitz bei, daher waren sein Mittelpunkt der Lebensinteressen und gemäß DBA Österreich-Niederlande seine Ansässigkeit weiterhin in den Niederlanden gegeben. Am 20. April 2011 langte seine Arbeitnehmerveranlagungserklärung für 2009 beim Finanzamt ein, in der er…
…schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese Entlastung unmittelbar an der Quelle vorgenommen werden, dann sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) zu beachten, aus denen sich…
…4 DBA-Niederlande ist jedoch Steuerfreistellung zu gewähren. Der Umstand, dass dieser Liquidationsgewinn aus nichtausgeschütteten Vorjahresgewinnen der Tochtergesellschaft gebildet wird, steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen…
…Die Bw.. (in der Folge: Bw.) ist daher ab 1998 mit ihrer inländischen Zweigniederlassung als Betriebsstätte beschränkt steuerpflichtig. In den Veranlagungszeiträumen 1998 bis einschließlich 2004 wurde die Bw. vom Finanzamt als "Gesellschaft-B,NL-Wien" bezeichnet; die Bw. selbst bezeichnete sich in ihren Eingaben betreffend…
…sind folgende Doppelbesteuerungsabkommen mit jenen Ländern heranzuziehen, aus denen die Bw. Dividenden erhalten hat: DBA Bundesrepublik Deutschland: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 4. Oktober 1954, BGBl…
…Unterhält eine niederländische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebs-Tochtergesellschaft, so wird für diese niederländische Muttergesellschaft im Allgemeinen hiedurch nicht gleichzeitig auch eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Niederlande in Österreich begründet. Daran ändert sich auch nichts, wenn die von der Tochtergesellschaft verkauften Waren unmittelbar von…
…In Fällen, die nach der mit 1.1.1995 wirksam gewordenen Neuordnung der KESt-Entlastung für Gewinnausschüttungen an Gesellschaften in EU-Staaten einer finanzamtlichen Überwachung im Rückerstattungsweg bedürfen, wird von der in § 1 Abs. 8 der Durchführungsverordnung zum DBA-Niederlande, BGBl. Nr. 83/1972, vorgesehenen…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf…
…ein Zirkuszelt aufgebaut, dann stellt dieses Zirkuszelt weder nach § 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus dar, da es an der hiefür erforderlichen Dauerhaftigkeit der örtlichen Einrichtung fehlt. Für lohnsteuerliche Belange wird hingegen eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG…
…Quellensteuer in Höhe von 15% ist in Österreich gemäß Artikel 24 Abs. 4 DBA-Niederlande anzurechnen. Bei Ermittlung des 1994 anrechenbaren Höchstbetrages ist bei den Kennzahlen 395 die Höhe der niederländischen Einkünfte einzutragen. Hiebei sind die im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen in Abzug zu…
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine niederländische als Verein konstituierte Blasmusikkapelle für 5 Konzerte in Österreich verpflichtet, wobei die Musikanten kein Honorar und keine sonstigen Abgeltungen erhalten, sondern von dem österreichischen Veranstalter nur die Bus- und LKW-Kosten sowie die Unterbringungskosten übernommen werden, dann…