…4 DBA-BRD i.V.m. Z. 8 des Schlussprotokolls als überschritten ansieht und die ihr bei Betriebstättenbegründung zustehenden Besteuerungsrechte einfordert. Denn für die Beurteilung, ob sich die Bauunterbrechung wegen der Wintersperre fristhemmend auswirkt, wird subsidiär (d.h. wenn die DBA-Vertragsparteien einer DBA-Bestimmung…
…die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur im Rahmen…
…Bausparverträgen, Personalkrediten, Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GesmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der inländischen GesmbH. Hinsichtlich des auf…
…ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an in Deutschland ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 DBA-BRD; die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Grenzgängerregelung, die Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zuteilen würde, kommt mithin nicht zur Anwendung…
…a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-BRD ("Vertreterbetriebstätte") genügen. In einem Fall der vorliegenden Art empfiehlt sich jedenfalls das Einvernehmen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt herzustellen, wobei in diesem Zusammenhang auch für die Frage der Gewinnaufteilung - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - eine…
…Personalkrediten, Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der inländischen GmbH. Hinsichtlich des auf die…
Hat ein deutscher Industriekonzern seine Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in einer reinen Beteiligungsholding in der BRD zusammengefasst, die keine eigenen Arbeitskräfte beschäftigt, keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von…
…2 DBA-D sind daher in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-D…
…die dem deutschen Besteuerungsanspruch unterliegen, kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) der Lohnsteuerabzug in Österreich unterbleiben (§ 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 426/1994). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…2 DBA-D sind in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-D unmittelbar…
…im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist. Unterhält das deutsche Unternehmen keine inländische Betriebstätte, dann können bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-BRD1 die an das deutsche Unternehmen zu leistenden Vergütungen von der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG freigestellt werden (AÖF Nr…
…Artikel 4 DBA-Deutschland besteht allerdings für die deutsche Bildungsakademie Anrecht auf Steuerentlastung, die nach den Regeln des BMF-Erlasses vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular ZS-BRD 1 entweder…
…Rahmen eines Werkvertrages tätig, so können die für eine unterrichtende Tätigkeit (AÖF Nr. 184/1984) bezogenen Vergütungen bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988) steuerfrei belassen werden. Die Anwendbarkeit der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf…
…anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr. 200/1994). 7…
…des DBA-Deutschland hiefür keine inländische Steuerpflicht besteht. Zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für den österreichischen Seminarveranstalter hinsichtlich des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG müsste entweder eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung gemäß Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1…
…dem konkreten Besteuerungsfall eine gleichgelagerte Ansicht vertritt; dies hat zur Folge, dass nach Maßgabe des Artikels 8 des DBA-Deutschland Steuerpflicht in Deutschland, nicht hingegen in Österreich besteht. Zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für den österreichischen Seminarveranstalter hinsichtlich des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG müsste entweder eine…
…einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken, können daher nach den Regeln des Erlasses AÖF Nr. 31/1986 bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. 6. August 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…Steuerfreistellung der an die deutsche GesmbH fließenden Zahlungen bedarf allerdings gemäß Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-BRD 1. 12. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Anwendung der DBA unterbleiben kann, wird auf den Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF AÖF Nr. 364/1988, hingewiesen. Danach müssten amtliche Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden, für deren Ausstellung im Verhältnis zu Deutschland und zu den Niederlanden gesonderte Vordrucke (ZS-BRD1 und…
…inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung (§ 99 Abs. 1 Z. 1 EStG) zu…