…die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA-Partnerstaat Österreichs ist. Zutreffendenfalls…
…November 1999 die Montageüberwachung bei einem Anlagenbau in Russland durchzuführen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 5 DBA-Russland in Österreich nur dann von der Besteuerung freizustellen, wenn sie im Rahmen einer in Russland unterhaltenen Repräsentanz im Sinne von Artikel 4…
…in Österreich ansässige Person die Funktion eines Aufsichtsrates in einem russischen Unternehmen aus, so steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer in Russland…
…Betriebstätte (="Repräsentanz" im Sinn des anzuwendenden DBA-UdSSR) das Erfordernis, die aus seinen Aktivitäten erzielten Gewinne zwischen Österreich und Russland aufzuteilen. Für die Gewinnzuordnung an die Moskauer Betriebstätte ist deren funktioneller Beitrag zur Gesamtgewinnerzielung maßgebend. Wenn die Russland-Kunden tatsächlich vom Moskauer Büro (1…
…Steuerpflichtigen (im vorliegenden Fall den russischen Staat als Betreiber des Theaters), sondern auch für den für den Steuerabzug haftenden inländischen Veranstalter Geltung besitzen. Um eine verfassungskonforme Anwendung des neuen DBA-Russland zu gewährleisten, wird es daher keine Haftungsfolgen für inländische Veranstalter von russischen Theatergastspielen geben…
…ist für den zypriotischen Partner die Ansässigkeitsvoraussetzung im Sinn des DBA mit der seinerzeitigen Sowjetunion in Österreich nicht erfüllt. Sein Anteil an den russischen Gewinnausschüttungen genießt daher durch das zwischen Österreich und der ehemaligen Sowjetunion abgeschlossene DBA keinen Abkommensschutz. Wohl ist aber auf den zypriotischen…
…April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich eine inländische Erfassung…
…der Agenturtätigkeit erzielten Gewinne des russischen Unternehmens werden daher zwischen Russland und Österreich entsprechend aufzuteilen sein. Es kann nicht davon gesprochen werden, dass die Ausübung solcher Aktivitäten in dem österreichischen Büro bloße Hilfstätigkeiten im Sinn von Artikel 4 Abs. 3 lit. f DBA-UdSSR darstellen…
…Zeitraum September bis Dezember 1995 gezahlten Bezüge auf Grund von Art. 11 DBA-UdSSR in Österreich steuerfrei sind, ist sonach festzustellen, ob der Rechtsgrund für diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war. Bei dieser Beurteilung wird auch auf die steuerliche Behandlung dieses…
…an Ruhegehältern öffentlich Bediensteter dem Kassenstaat, im vorliegenden Fall sonach Russland, übertragen (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der in Österreich ansässige Ruhegenussempfänger nicht die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat). Das neue Abkommen bedarf noch der Ratifikation in Österreich und in Russland; es wird damit gerechnet…
…10 Abs. 2 lit. a DBA-Russland). Auch wenn das Stammkapital der österreichischen Tochter-GmbH voll eingezahlt ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Wie aber bereits in EAS 1676 ausgeführt worden ist, wird für die Auslegung des Begriffs "Beteiligung am Kapital" auf Z 15 des…
…dass Artikel 7 des neuen österreichisch-russischen DBA der Erhebung einer branch profits tax nicht entgegensteht, wird ein solches Verbot jedenfalls dem Betriebstätten-Nichtdiskriminierungsverbot des Artikels 24 zuzuschreiben sein; dieses Verbot ist seinerzeit auch von den USA gegenüber Österreich beachtet worden und es bedurfte zu…
…Z. 25 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA), dann ist diese Umqualifizierung im allgemeinen für Österreich bindend (Art. 10 Abs. 3 des Abkommens). Diese Bindungswirkung erstreckt sich aber ausschließlich nur auf die Anwendung des Abkommens (Anrechnungsverpflichtung für die 5%ige russische Quellensteuer), hat…
…BMfF anzunehmen sein, wenn sich der Dienstnehmer während eines Zweijahreszeitraums in Erfüllung ein und derselben Aufgabe jeweils für mehrere Wochen in Russland und zwischenzeitig in Österreich aufhält. Beträgt der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Russland unter diesen Umständen insgesamt weniger als 183 Tage, so unterliegen die…
…DBA-Russland genannte Aufenthaltsdauer von 183-Tagen überschritten, so dass Russland das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen erlangt und Österreich folglich Steuerfreistellung zu gewähren hat. Da das russische Bauvorhaben der ARGE über drei Jahre gedauert hat, kann sich aus Art. 11 Abs. 3 DBA…
…1 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Aufteilung der Lohneinkünfte in einen steuerpflichtigen Inlands- und einen steuerfreien Auslandsteil wäre nur dann erforderlich, wenn und insoweit Arbeitsleistungen für das österreichische Unternehmen in Österreich oder sonst außerhalb Russlands erbracht würden. Die Steuerfreistellung kann in…
…Ende 1998 geltenden DBA-Ö/USA aus dem Jahr 1956 tritt eine durch das Abkommen nicht behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als…
…zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der UdSSR, kundgemacht mit Erlass vom 18. April 1988, AÖF Nr. 193/1988, kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines…
Wird von einer österreichischen Stadtgemeinde ein polnisches Orchester für eine Gastaufführung in Österreich verpflichtet, so sind für die Frage, ob die Orchestergagen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG unterliegen, die Ausführungen der Absätze 1 bis 3 des BMF-Erlasses vom 14. August 1986, AÖF Nr…
…dar. Sollte allerdings der Generalmanager einen Dienstnehmer als Kontrollperson nach Russland entsenden, würden die Büros der Kontrollperson als Betriebstätte des österreichischen Generalunternehmers anzusehen sein, wenn deren Aufgabenkreis über eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit (im Sinn des Artikels 4 Abs. 3 lit. f DBA-UdSSR) hinausgeht. 16…