Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2998
Steuerabzugspflicht für Vertriebsrechtseinräumung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2336-IV/4/2008vom 25.08.2008
Wortlaut laut Findok
Wird eine österreichische
Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben
möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland
ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese
Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu
klären, ob dieses Drittland ein DBA-Partnerstaat Österreichs ist.
Zutreffendenfalls wird davon ausgegangen werden können, dass das jeweils
anzuwendende DBA Österreich zur vollständigen Steuerentlastung der
Zahlungen verpflichtet. Dies auch dann, wenn der für Lizenzgebühren
geltende Artikel ein Quellenbesteuerungsrecht vorsehen sollte. Denn Zahlungen
für die Erlangung eines Exklusivvertriebsrechtes stellen keine
"Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 OECD-MA dar (Z 10.1 des
OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD MA; idF des Update 2008).
Der in § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 iVm § 99 Abs. 1
Z 3 EStG 1988 vorgesehene Steuerabzug ist allerdings nicht auf
Lizenzgebühren im Sinn der DBA eingeschränkt; denn diese sind in der
den Anwendungsbereich des Steuerabzuges bestimmenden Norm des § 28 Abs. 1 Z
3 EStG 1988 nur als (wichtigste) Beispiele aufgezählt; die
Abzugssteuerpflicht erfasst darüberhinausgehend auch sämtliche anderen
von § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfassten "Rechte", sonach auch auf bestimmte
oder unbestimmte Zeit überlassene Vertriebsrechte.
Bundesministerium für Finanzen, 25. August 2008
Normen und Schlagworte
- § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 12 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2336-IV/4/2008
- Stammnummer
- 36491
- Gültig
- 25.08.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF