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EAS 2998Steuerabzugspflicht für Vertriebsrechtseinräumung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2336-IV/4/200825.08.2008

Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA…

UFSW RV/1053-W/06Ist die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Computerprogramm durch einen Dienstgeber als Werknutzungsvertrag anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSW RV/1308-W/051) Ausgleichszulage ESt-pflichtig 2) § 28 EStG auch bei Urheberrechten subsidiär
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2006

…den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5 gehören. Der Gesetzeswortlaut ist klar und eindeutig. Einkünfte aus der Rechtsüberlassung sind daher nicht im Rahmen des § 28 zu erfassen, soweit das Recht selbst Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5…

MO-85014. Rechte und Verpflichtungen
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

4. Rechte und Verpflichtungen (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz berechtigt und verpflichtet dazu, die unter die Lizenz fallende Erzeugnismenge innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen bzw. auszuführen. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden, die…

EAS 3296Übertragungsrechte an deutschen Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0586-IV/4/201225.09.2012

…die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und Deutschland an eine österreichische Gesellschaft (Ö-GmbH), dann ist für die steuerliche Behandlung der von der Ö-GmbH für die Rechtsüberlassung zu zahlenden Nutzungsentgelte entscheidend, ob diese Entgelte zumindest teilweise auch in die Hände der Sportler fließen…

EAS 2740"Softwarelizenzen" der Vertriebs-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0349-IV/4/200626.06.2006

…verbunden. Ein Unterschied ergibt sich lediglich insoweit, als eine von Artikel 12 erfasste Rechtsüberlassung nach inländischem Recht dem Steuerabzug nach § 99 EStG unterläge und daher bei Zuordnung unter Artikel 12 eine Steuerfreistellung nur unter Beibringung eines Vordruckes ZS-QU2 möglich wäre. Bundesministerium für Finanzen, 26…

EAS 2115Einmalentgelt für die Überlassung der Bildrechte eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 219/3-IV/4/0201.10.2002

…Spieler erworbenen Rechte nicht bloß der österreichischen Gesellschaft zur Nutzung überlassen, sondern an sie verkauft hat und daher mangels bloßer Nutzungsüberlassung keiner Besteuerung in Österreich unterzogen werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird anerkannt, wenn ein bestimmtes immaterielles Wirtschaftsgut (zB eine gewerbliche Erfahrung…

EAS 2432Österreichischer Schauspieler mit Drittauslandsdrehaufnahme für eine deutsche Filmgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 834/1-IV/4/0413.03.2004

…Artikel 17 des Abkommens beziehen sich nicht auf Vergütungen für eine schauspielerische Aktivtätigkeit, sondern gestatten Deutschland nur bei in Deutschland nicht tätigen Künstlern auf deren Rechtsüberlassungen (also auf deren Passivleistungen) steuerlich zuzugreifen. Bei Entgelten für Drehaufnahmen handelt es sich aber um Entgelte für eine schauspielerische…

EAS 3134Zum Begriff der “Bewirtschaftung ausländischer Märkte”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0530-IV/4/201008.03.2010

…ob das Sachverhaltsbild tatsächlich bereits zulässt, von einer "gewerblichen" Softwareüberlassung auszugehen oder ob nicht bloß eine vermögensverwaltende Softwarenutzung vorliegt. Doch auch wenn diese Frage in Richtung gewerblicher Rechtsüberlassung zu lösen ist, dürfte kein Fall einer Bewirtschaftung ausländischer Märkte vorliegen. Denn der einzige Kunde (die konzernzugehörige…

BFG RV/1100211/2012Umfang der Steuerpflicht bei der Verpachtung einer Eigenjagd durch eine Agrargemeinschaft in der Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2015

…Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Nur Tätigkeiten, die gewerblichen Charakter haben, können einen Betrieb gewerblicher Art begründen. Tätigkeiten, die in einer reinen Vermögenverwaltung oder Rechtsüberlassung bestehen, haben keinen gewerblichen Charakter (vgl. Ruppe, UStG 4 , § 2 Tz 173). Auch die Vermietung und Verpachtung…

UFSW RV/2178-W/05Vergütung von Energieabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2006

…wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 31 BAO weitgehend mit dem des § 2 Abs. 1 KStG 1988. Die bloße Vermögensverwaltung, Rechtsüberlassung oder Vermietung von Grundstücken bildet für sich keinen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG 1994 in Verbindung mit § 2 KStG 1988 …

UFSW RD/0089-W/04Keine Betriebsausgaben waren hier: Hingabe eines Privatkredites, Arbeitszimmer, AfA von wertlosen Wirtschaftsgütern; Feststellung einer Einkunftsquelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2006

…den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5 gehören. Der Gesetzeswortlaut ist klar und eindeutig. Einkünfte aus der Rechtsüberlassung sind daher nicht im Rahmen des § 28 zu erfassen, soweit das Recht selbst Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5…

UFSW RV/1984-W/05Ist die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Softwareprogramm durch einen Dienstgeber iSd. § 40b UrhG als Werknutzungsvertrag anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz 1957, (GebG), BGBl.Nr. 267/1957 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und…

UFSW RV/1589-W/06Die vertragliche Einräumung eines entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Rechnungsprogramm plus der damit verbundenen Software unterliegt der Bestandgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2007

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…

EStR 2000 Rz 121–1342.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

2.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter 2.4.1 Allgemeines Rz 121: Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet worden sind, werden demjenigen zugerechnet, der die Sicherung einräumt (Sicherungsgeber, § 24 Abs. 1 lit. a BAO). Wirtschaftsgüter, die zu treuen Handen übereignet oder für einen Treugeber…

EStR 2000 Rz 7973–798430.1.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

30.1.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 7973: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte (§ 28 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 5874–587819.2.1.4.3 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

19.2.1.4.3 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern Rz 5874: Darunter fallen bspw. Mietzinse (VwGH 30.5.1995, 92/13/0018), Lizenzzahlungen für körperliche und unkörperliche Wirtschaftsgüter, Pachtzahlungen (VwGH 28.2.1989, 89/14/0019), Zahlungen für die Einräumung eines Miet- bzw…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG Rz 1570: Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…

EAS 1233Erwerb des Lizenzrechtes durch den inländischen Lizenznehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/9823.02.1998

An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…