…Bezug aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Art. 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens" anzusehen ist, dann ist diese Rente gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens unter Progressionsvorbehalt in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Da es um Qualifikationsfragen nach deutschem Steuerrecht geht, müsste eine…
…durch einen Einmalbetrag abgefunden, dann geht die Eigenschaft als "wiederkehrende Bezüge" verloren. Die Einmalzahlung unterliegt daher nicht der inländischen Steuerpflicht und zwar auch dann nicht, wenn diese Abfindung kurz vor dem Eintritt der Rentensteuerpflicht erfolgt. Solange das Unfallopfer in Österreich nur mit Einkünften aus Vermietung…
Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung, die auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber…
…erhalten deshalb Leistungen ohne eigene vorherige Beiträge, die ständige Einwohner Deutschlands nur nach einer - manchmal langjährigen - Beitragszahlung erhalten. Bei der Bundesknappschaftspension handelt es sich daher um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 DBA-Deutschland und zwar auch…
…ist, als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch für jene Bezugsteile, die auf eine freiwillige Weiterversicherung entfallen…
…den Arbeitgeber in Höhe von einigen tausend Schilling monatlich erbringt, käme eine Steuerfreistellung in Österreich dann in Betracht, wenn eine amtliche dänische Bescheinigung beigebracht werden kann, dass es sich hierbei um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Artikel 16 DBA-Dänemark handelt. 12…
…und andererseits aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Ärztekammer)), die innerstaatlich § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a bzw. lit. b EStG 1988 unterliegen, so ist nach der Art der früheren Beschäftigung zu unterscheiden. Soweit die Pensionen und Bezüge für eine frühere…
…um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA. Ob die beiden anderen Versorgungsleistungen, die offensichtlich nicht von Sozialversicherungsträgern, sondern von Regierungsdienststellen getragen werden, möglicherweise ebenfalls noch unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung" fallen, müsste auf…
…18 Abs. 2 DBA-D zur Anwendung kommt. Die Garantie-Rente der Versicherungs-AG (die keine "Pensionskasse" ist) stellt eine "Gegenleistungsrente" dar, die gemäß § 29 EStG 1988 ab Übersteigen der "Gegenleistung" als wiederkehrender Bezug steuerpflichtig wird. Bei Versicherungsrenten ist hierbei jener Betrag als Gegenleistung anzusetzen…
Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…
…auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind…
…Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage…
…dann gilt in Bezug auf die nach Wohnsitzverlegung zufließenden Rentenbezüge folgendes: Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 18 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der…
…gegen den Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde…
…wäre es nur, wenn es sich bei der seinerzeitigen US-Pension an den verstorbenen Sur-Place-Bediensteten um Zahlungen gehandelt hätte, die unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" im Sinn von Artikel 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA…
…wenn Abkommen eine besondere Regelung für "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung" enthalten (zB Art. 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA). In diesem Fall wären auch die von den österreichischen Sozialversicherungsträgern geleisteten gesetzlichen Unfallrenten von dieser Bestimmung erfasst und würden nicht dem Artikel 21 zuzuordnen…
…zugeordnet werden müssen (EAS 170; EAS 1912). Daraus folgt, dass das Abkommen die Besteuerungsrechte an Geldleistungen aus einer schweizerischen gesetzlichen Unfallversorgung Österreich zuteilt. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann allerdings keine Besteuerungsrechte begründen, die im österreichischen inländischen Recht nicht bestehen. Der Umstand, dass die schweizerischen Unfallrenten nach Maßgabe…
…der von US-Trusts bezogenen Einkünfte ergeben. Insbesondere ist keine gesetzliche Möglichkeit gegeben, einem nach Österreich zugezogenen US-Bürger hinsichtlich der Bezüge aus US-Trusts in das System der österreichischen Endbesteuerung einzubinden. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus "öffentlichen Mitteln", die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…