Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1829
Deutsche Bundesknappschaftspension
geltende FassungEAS-Auskunft04 1481/5-IV/4/00vom 30.08.2000
Wortlaut laut Findok
Die deutsche Bundesknappschaft ist ein
Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt
ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung
kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden.
Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten
Personen (Vertriebene, vertriebene Verfolgte, Verschleppte) die Möglichkeit
gegeben, die bis zum Verlassen des Herkunfts- bzw. Verschleppungsgebietes in der
ausländischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten in der
deutschen Rentenversicherung steigernd zu berücksichtigen. Im
Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist zu beachten, dass
bis zum Beitritt Österreichs zur EU das Sozialversicherungsabkommen
anzuwenden war, welches eine Gebietsgleichstellung vorsah.
Darüberhinaus können Spätaussiedler, die
nach dem 31. Dezember 1992 ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben,
besondere Hilfen und Vergünstigungen beantragen, sofern die Voraussetzungen
des Bundesvertriebenengesetzes erfüllt sind. Die Leistungen an
Spätaussiedler haben den Charakter von Starthilfen und sollen daneben auch
durch die Spätaussiedlung entstandenen Nachteile mildern.
Spätaussiedler erhalten deshalb Leistungen ohne eigene vorherige
Beiträge, die ständige Einwohner Deutschlands nur nach einer -
manchmal langjährigen - Beitragszahlung erhalten.
Bei der Bundesknappschaftspension handelt es sich daher um
Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Artikel 10 Abs.
2 Z. 1 DBA-Deutschland und zwar auch dann, wenn die Zahlungshöhe nicht nur
von den Erwerbszeiten, sondern auch von den sogenannten Ersatzzeiten beeinflusst
wird.
30. August
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 2 Z 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1481/5-IV/4/00
- Stammnummer
- 2102
- Gültig
- 30.08.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF