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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1829

Deutsche Bundesknappschaftspension

geltende FassungEAS-Auskunft04 1481/5-IV/4/00vom 30.08.2000

Wortlaut laut Findok

Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene, vertriebene Verfolgte, Verschleppte) die Möglichkeit gegeben, die bis zum Verlassen des Herkunfts- bzw. Verschleppungsgebietes in der ausländischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rentenversicherung steigernd zu berücksichtigen. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist zu beachten, dass bis zum Beitritt Österreichs zur EU das Sozialversicherungsabkommen anzuwenden war, welches eine Gebietsgleichstellung vorsah. Darüberhinaus können Spätaussiedler, die nach dem 31. Dezember 1992 ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben, besondere Hilfen und Vergünstigungen beantragen, sofern die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllt sind. Die Leistungen an Spätaussiedler haben den Charakter von Starthilfen und sollen daneben auch durch die Spätaussiedlung entstandenen Nachteile mildern. Spätaussiedler erhalten deshalb Leistungen ohne eigene vorherige Beiträge, die ständige Einwohner Deutschlands nur nach einer - manchmal langjährigen - Beitragszahlung erhalten. Bei der Bundesknappschaftspension handelt es sich daher um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 DBA-Deutschland und zwar auch dann, wenn die Zahlungshöhe nicht nur von den Erwerbszeiten, sondern auch von den sogenannten Ersatzzeiten beeinflusst wird. 30. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Bundesknappschaftgesetzliche RentenversicherungSozialversicherungsabkommenkriegsbedingte Verschleppungkriegsbedingte Verfolgungkriegsbedingte VertreibungSpätaussiedlerBundesvertriebenengesetz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1481/5-IV/4/00
Stammnummer
2102
Gültig
30.08.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF