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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2028

Renten aus der deutschen Ärzteversorgung

geltende FassungEAS-AuskunftD 368/1-IV/4/02vom 24.04.2002

Wortlaut laut Findok

Die Frage, ob bestimmte Rentenzahlungen unter die "Kassenstaatsregel" (Art. 10) des DBA-Deutschland (1954) fallen, muss grundsätzlich nach dem Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind und folglich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen sind (BMF-Erlass vom 18.01.1986, B 218/1/2-IV/4/85). Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens ist in der Folge sinngemäß auf Rentenzahlungen von Ärzteversorgungseinrichtungen anderer deutscher Bundesländer angewendet worden (zB Nordrheinische Ärzteversorgung EAS 1475, EAS 1938, Hessische Ärzteversorgung EAS 936). Es bestehen daher keine Bedenken, auch die Rentenbezüge aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt der Ärzte nach der Kassenstaatsregel in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn auf deutscher Seite ebenfalls eine Zuordnung der betreffenden Renten unter Artikel 10 des DBA-Deutschland (1954) bzw. unter die im inhaltlichen Ergebnis gleichlautende Bestimmung des Artikels 18 Abs. 2 des DBA-Deutschland (2000) vorgenommen wird. Fließen solche Rentenbezüge, die beim Bezugsberechtigten die Eigenschaft von steuerfrei zu stellenden Sozialversicherungspensionen besitzen, nach seinem Ableben seiner Ehefrau als Rechtsnachfolger zu, so verlieren sie diese Eigenschaft hierdurch nicht (siehe auch EAS 438). 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

RentenPensionsbezügeKassenstaatsregelÄrzteversorgung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 368/1-IV/4/02
Stammnummer
33443
Gültig
24.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF