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EAS 2595Inlandsbetriebstättenverluste und Verlustvorträge im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0188-IV/4/200519.04.2005

…Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird daher einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von einem deutschen Finanzamt bestätigt, dass die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden…

EAS 2585Berücksichtigung von außerbetrieblichen Auslandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-IV/4/200519.04.2005

…nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne Berücksichtigung von DBA-Recht) zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen, ob und gegebenenfalls in…

EAS 418Vortrag von Verlusten einer US-Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3418/1/1-IV/4/9421.03.1994

Ein österreichischer Unternehmer, der in den USA eine Betriebstätte unterhält, unterliegt mit den dort erzielten Einkünften der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht; allfällige US-Steuern sind nach Maßgabe des Artikel XV DBA-USA in Österreich anzurechnen. Erleidet dieser österreichische Einzelunternehmer in seiner US-Niederlassung im Jahr 1992…

EAS 2684Auslandsverluste nach Umgründungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/4/200606.02.2006

…errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X…

EAS 1094Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/1-IV/4/9707.07.1997

…Eine solche Bestätigung würde gemäß BMF-Erlass vom 8. Nov. 1990, AÖF 291/1990, nur dann von Relevanz sein, wenn das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen eine dem Art. 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildete Betriebstättennichtdiskriminierungsklausel enthielte. Dies ist aber in dem aus dem Jahr 1954 stammenden…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden: nämlich insoweit, als sie die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben…

EAS 2211Auslandsverluste vor Betriebsverlagerung in eine inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 57/1-IV/4/0316.01.2003

Eröffnet eine deutsche GmbH im Jahr 2002 in Österreich eine Zweigniederlassung dann tritt sie damit in die österreichische Steuerpflicht ein; diese Steuerpflicht erfasst allerdings nicht das Gesamteinkommen der deutschen GmbH, sondern beschränkt sich auf die Besteuerung der betrieblichen Ergebnisse der inländischen Betriebstätte (beschränkte Steuerpflicht). Der…

EAS 2522Verwertung von Drittauslandsverlusten in der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0247-IV/4/200430.11.2004

Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…

EAS 86Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer EG-konform
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/3/1-IV/4/9204.02.1992

…Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Heimatstaat zulässt. Ob der Heimatstaat des ausländischen Unternehmens seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Verlustvortragsfähigkeit der in inländischen…

EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

…nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im Jahr 1999 eine Auslandsverlustverwertung in Höhe von 20.000 S [50.000 (inl. V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust)…

EAS 7Inländische Verluste einer deutschen GesmbH aus Kommanditbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2217/1/1-IV/4/9131.05.1991

Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…

EAS 1460Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 4/1-IV/4/9931.05.1999

…insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von -1800 (darin enthalten der österreichische Betriebstättenverlust mit -1000) und im Jahr 2 einen Weltverlust von -400 (österreichischer Betriebstättenverlust -500, deutscher Gewinn +100) erlitten, dann…

EAS 1085Behandlung von inländischen Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/3-IV/4/9717.06.1997

Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die Behandlung von Verlusten, die in einer inländischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, hat sich nach den Vorschriften des § 102 EStG zu richten. Darnach kann in Österreich ein Verlustvortrag nur subsidiär erfolgen, d.h. nur dann, wenn…

EAS 14Kein negativer Progressionsvorbehalt für Auslandsverluste nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2832/1/2-IV/4/9120.06.1991

…1985). Daran vermag auch die durch das EStG 1988 für Steuerausländer in bestimmten Fällen geschaffene Verlustvortragsmöglichkeit nichts zu ändern. Denn diese durch das EStG bewirkte Erweiterung der Verlustverwertungsmöglichkeit bezieht sich nur auf Inlandsverluste. Ist aber bereits nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten ausgeschlossen…

EAS 1722Inländischer Verlust einer deutschen Bau-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1-IV/4/0009.10.2000

Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

…Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im…

EAS 1880Verlustvortragsproblematik bei sukzessiven Baubetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 892/1-IV/4/0123.07.2001

…Und da Verluste, die ein österreichisches Unternehmen (der Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österreichischen Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen. Allerdings wäre das BM für Finanzen bereit, Artikel 24 in einem weitergehenderen…

EAS 1654Auslandsverluste in Betriebstätten und Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/5-IV/4/0008.05.2000

Erzielt eine inländische GMBH im Jahr 1 einen inländischen Gewinn von 5 Mio S. und erleidet sie im gleichen Jahr im Ausland einen Verlust von ebenfalls 5 Mio S (betriebliches Gesamtergebnis ist sonach : 0) dann fällt im Jahr 1 keine inländische Steuer an, gleichgültig, ob…

EAS 1653Verwertung deutscher Verluste nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 503/2-IV/4/0008.05.2000

…Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sein…

EAS 1770Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/0119.02.2001

… Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der…