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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1085

Behandlung von inländischen Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftA 149/3-IV/4/97vom 17.06.1997

Wortlaut laut Findok

Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die Behandlung von Verlusten, die in einer inländischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, hat sich nach den Vorschriften des § 102 EStG zu richten. Darnach kann in Österreich ein Verlustvortrag nur subsidiär erfolgen, d.h. nur dann, wenn der zur Auslandsverlustverwertung primär berufene Ansässigkeitsstaat des Unternehmens hiezu mangels ausreichenden Einkommens des seiner unbeschränkten Steuerpflicht unterliegenden Abgabepflichtigen nicht in der Lage ist. Das DBA-Deutschland enthält kein "Betriebstättendiskriminierungsverbot", sodass durch dieses Abkommen der Anwendung von § 102 EStG nicht derogiert wird. Es wird um Verständnis gebeten, dass im EAS-Verfahren keine über diese Klärung der Rechtslage hinausgehenden Erörterungen angestellt werden können. Sollte dem DBA-Deutschland eine andere Auswirkung zugeschrieben werden, müsste diese Frage im Rahmen eines von Deutschland einzuleitenden Verständigungsverfahrens weiter behandelt werden. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VerlusteBetriebstättenverlusteBetriebstätteInlandsbetriebstätteVerlustvortragVerlustverwertungAnsässigkeitsstaatVerständigungsverfahrenBetriebstättendiskriminierungsverbot

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 149/3-IV/4/97
Stammnummer
14591
Gültig
17.06.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF