…dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofes bei einer Theaterkapitalgesellschaft sowie bei einer juristischen Person, die ein Orchester betreibt…
Werden von einer inländischen Kapitalgesellschaft Gesangs- und Tanzaufführungen produziert und an ausländische Veranstalter in Deutschland, Italien und in der Schweiz verkauft, dann unterliegen die hieraus erzielten (gewerblichen) Gewinne nach inländischem Recht und nach DBA-Recht jedenfalls im Verhältnis zu Deutschland und Italien der inländischen Besteuerung…
…Dezember 2003, 2000/14/0165). Als "Mitwirkende" sind demzufolge alle Unternehmen zu werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger…
…an Unterhaltungsdarbietungen" sind im gegebenen Zusammenhang nicht nur die bei den Darbietungen auftretenden Künstler, sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und auf diese Art und Weise daran mitwirken. Auch ausländische Produktionsfirmen, die komplette Shows "verkaufen", wirken daher an…
…Art. 7 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Abkommensbestimmung der bilateralen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen nicht entgegen. Im Fall eines deutschen Produzenten einer in Österreich aufgeführten Opernproduktion wird daher zu untersuchen sein, ob an dieser Aufführung Künstler mitgewirkt haben, die mit den hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Steuerpflicht unterliegen…
Die Frage, ob ein österreichisches Ensemble, mit seinen musikalischen Darbietungen (insb. Wiener Caféhausmusik, Hofballmusik zum Tanzen, österr. Operettenshow, Musical Live-Show, Golden Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble…
…zufließenden Vergütungen dem inländischen Steuerabzug zu unterwerfen. Der Umstand, dass diese Vergütungen unter dem Titel Koproduktionsbeitrag in drei Teilbeträgen zur Auszahlung gelangen, ändert nichts an der inländischen Abzugssteuerpflicht. Wohl ist die Rechtsgrundlage für Teilbeträge, die für die Erstellung der Produktion im Ausland und für die…
…ausschließlich nur darauf an, ob diesen Personen "Künstlereigenschaft" zuzumessen ist oder nicht. Denn nach der ab 1994 geltenden gesetzlichen Neureglung ist bei allen von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfassten Personen, sonach nicht nur bei Künstlern, sondern auch allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen"…
In der Schweiz ansässige Künstler, die in Österreich gastieren, unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen nach Artikel 17 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung. Wird von Seiten des Künstlers ein Anspruch auf Steuerfreistellung gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz behauptet und geltend gemacht, dass…
…Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem an der österreichischen Veranstaltung) gezahlten Vergütungen nach innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG Artikel 17 des DBA-Schweiz enthält eine Klausel…
Verpflichtet ein österreichisches Veranstaltungsunternehmen in der Schweiz und in Deutschland ansässige Künstler mittels Werkvertrages zur Mitwirkung an inländischen Theater- und Musikstücken, so unterliegen die hiefür gezahlten Entgelte dem 20%igen Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Der österreichische Besteuerungsanspruch wird durch die…
…Abs. 3 DBA-D von dem "fiktiven österreichischen Veranstalter" zu tragen und der KG zu vergüten. Hierbei wird in Anlehnung an die Behandlung der Vorlaufkosten für den grenzüberschreitenden Erwerb einer KG-Beteiligung (EAS 1524 und Abstimmung mit Deutschland am 03.03.2000, AÖF Nr. 103…
…zur Verfügung stellen), dann kann eine solche Aktivität durchaus im Bereich der bloßen "Managementaufgaben" (im Sinn der VwGH-Rechtsprechung) gelegen sein; diesfalls würden nur die an die Künstler fließenden Entgeltteile der österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. Ob aber solche Gegebenheiten im konkreten Einzelfall vorliegen, stellt sich als…
…nbsp; Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B…
Engagiert ein österreichischer Hotelier einen deutschen Alleinunterhalter und ein deutsches Musiktrio für die Gästeunterhaltung und ist davon auszugehen, dass die in Deutschland ansässigen und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Unterhaltungskünstler nicht als Dienstnehmer, sondern als gewerblich Tätige ihre inländischen Unterhaltungsdarbietungen erbringen, trifft den…
…persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098), mithin auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der Schweiz und in Deutschland ansässige Moderatoren für mehrstündige Quizsendungen in den Aufnahmestudios der österreichischen Gesellschaft, dann steht das Besteuerungsrecht an den von…
Wird von einem österreichischen Festspielveranstalter ein in Deutschland ansässiger Musikdramaturg durch Werkvertrag verpflichtet, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Diese Steuerpflicht wird auch durch Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland aufrechterhalten, soweit…
…inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht zu (EAS 2797). Für die Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen sieht § 99 EStG…
…an der Unterhaltungsdarbietung beteiligt ist." Der Gerichtshof sieht sonach das entscheidende Kriterium für die Einstufung eines Gewerbebetriebes als Mitwirkender darin, dass dieser Gewerbebetrieb an der Darbietung "beteiligt" ist und er bejaht das Vorliegen dieses Erfordernisses beim Gewerbebetrieb einer "Theater-AG". Der Gerichtshof verlangt sonach Beteiligung…
Gastiert ein niederländisches Opernhaus an 5 Abenden mit einer Opernproduktion auf Grund eines mit einem österreichischen Festspielveranstalter abgeschlossenen Werkvertrages in Österreich, dann unterliegt das hiefür gezahlte Pauschalentgelt der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Ob auf der Grundlage von Artikel 18 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (entspricht Art…