Findok · EAS-Auskünfte
EAS 562
Beteiligung an einer deutschen Tochter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskunftG 2241/3/1-IV/4/95vom 12.01.1995
Wortlaut laut Findok
Gewinne, die in den ausschließlich in Deutschland
befindlichen Betriebstätten einer deutschen GesmbH & CO KG von in
Österreich ansässigen Personen erzielt werden, unterliegen
gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen
Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Belange des
Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn die
österreichischen Investoren nicht unmittelbar an der deutschen GesmbH &
Co KG beteiligt sind, sondern wenn sie diese Beteiligung im Wege ihrer
österreichischen GesmbH & Co KG halten.
12.
Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
BetriebstätteAuslandsbetriebstätteAnsässigkeitBeteiligungserträgeSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltFreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2241/3/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17382
- Gültig
- 12.01.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF