Findok · EAS-Auskünfte
EAS 91
Beteiligung an einer ein landwirtschaftliches Gut betreibenden französischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 26/53/1-IV/4/92vom 10.02.1992
Wortlaut laut Findok
Ist ein in Österreich ansässiger
Steuerpflichtiger an einer französischen Kapitalgesellschaft zu 15%
beteiligt, deren Aktivvermögen sich hauptsächlich aus unbeweglichem
Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des
DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu,
den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu besteuern.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht jedoch dann, wenn
das unbewegliche Vermögen der industriellen, gewerblichen,
landwirtschaftlichen oder einer anderen nicht gewerblichen betrieblichen
Eigennutzung dient. Wenn daher, wie im vorliegenden Fall, die französische
Kapitalgesellschaft ein landwirtschaftliches Gut betreibt, kommt nicht Artikel 5
Abs. 5 sondern Artikel 17A zum Zug, der im gegebenen Zusammenhang das
ausschließliche Vermögensbesteuerungsrecht Österreich
zuteilt.
10. Februar
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
- Art. 17a DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 26/53/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18395
- Gültig
- 10.02.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF