…Österreich besteuert werden dürfen. Gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta dürfen, ungeachtet der Absätze 1 und 2 des Art. 15 DBA-Malta, Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in…
Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…
…aus einem österreichischen Gewerbebetrieb sowie inländische und aus Drittstaaten stammende Zinsen und Dividenden) zu besteuern. Die solcherart in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte werden nach den Regelungen des Artikels 22 Abs. 2 von der Doppelbesteuerung entlastet. Hierbei wird das primäre Besteuerungsrecht Österreichs an…
…US-Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes könnte allerdings nur angenommen werden, wenn sein US-Aufenthalt von längerer Dauer (länger als 5 Jahre) ist, wenn er von seiner Familie begleitet wird und auch sonst die Bindungen zum österreichischen Wohnsitz kein…
…gemäß Artikel 15 Abs. 1 (nicht aber Abs. 3) des DBA-Malta der Besteuerung in Malta. Für die daran anschließende Weiterzahlung eines Teiles des Gehaltes durch einen niederländischen Sozialfonds ist das Besteuerungsrecht ebenfalls dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob sich dieses Ergebnis aus…
…dem Umstand des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer Besteuerung in Russland einen Rückschluss darauf ziehen möchte, ob oder ob nicht eine "Repräsentanz" in Russland bestanden hat. Das Verlangen nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises als Voraussetzung für die Steuerfreistellung in Österreich wäre nur dann für das inländische Besteuerungsverfahren…
…1988 in Österreich zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht Österreichs wird durch Art. 20 Abs. 1 DBA Hongkong nicht eingeschränkt, wonach der Ansässigkeitsstaat an "anderen Einkünften" ein ausschließliches Besteuerungsrecht erlangt. Hongkong könnte sich jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. a zur Erhebung einer Quellensteuer in Höhe…
…Fall einer Doppelnichtbesteuerung ein. Denn wenn Österreich keine Rechtfertigung dafür erkennen kann, die Besteuerung der deutschen Regisseure in Österreich wieder aufzuheben, dann kann aber umgekehrt die Nichtbesteuerung der österreichischen Regisseure in Deutschland nicht zum Anlass für deren nachträgliche Besteuerung in Österreich genommen werden; denn diesfalls…
…der Fall sein, wenn die Aufgabe der Repräsentanz lediglich im Wareneinkauf für das österreichische Unternehmen besteht. In einem solchen Fall dürfte gemäß Artikel 15 Abs. 2 des Abkommens eine Besteuerung in der CSFR nur dann vorgenommen werden, wenn der Aufenthalt dort mehr als 183 Tage…
…dann kann er damit nur die Unterlassung einer Diskriminierung bei seiner Besteuerung in Österreich erreichen. Denn nach dieser Bestimmung dürfen die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen. Dieses Gleichbehandlungsgebot kann zwar nicht bewirken, dass…
…Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. 24. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…bei einem nach deutschem Recht errichteten gesetzlichen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet er diese auch nach Aufnahme der österreichischen Vorstandstätigkeit und beruft er sich daher auf Artikel 15 Abs. 7 DBA-Deutschland, dann kann er damit die Unterlassung einer Diskriminierung bei seiner Besteuerung in Österreich erreichen…
…sowohl zur tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung…
Ein in Österreich ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet…
…jedoch in der Folge bis Ende Oktober als Tätigkeit eines selbständigen Unternehmensberaters (im Subauftragsverhältnis zu einer österreichischen Nachfolgegesellschaft des seinerzeitigen Arbeitgebers) fortgesetzt wird, dann unterliegen die von Jänner bis April gezahlten Dienstnehmereinkünfte der Besteuerung in der Schweiz. Ob die in der Folge als selbständiger Unternehmensberater…
…bei der Besteuerung in Österreich auszuscheiden sind. Ob in Österreich bloß eine untergeordnete Wertschöpfung stattfindet, könnte beispielsweise nach dem Verhältnis der Kosten beurteilt werden, die sich aus der Bearbeitung der ungarischen Äcker einerseits und der österreichischen Vermarktung andererseits ergeben. In Bezug auf die umsatzsteuerlichen Fragen…
…rechtfertigt, dass die Vergütungen in diesen beiden Jahren nach italienischer Auffassung nicht von Artikel 19 des Abkommens erfasst waren. Denn wegen des in Artikel 23 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens vorgesehenen Steueranrechnungsverfahrens unterliegen alle italienischen Einkünfte, die nicht unter Artikel 19 fallen, der österreichischen Besteuerung. 28…
…Besteuerung in Österreich ausgenommen. Sollte seitens der ukrainischen Steuerverwaltung für die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Einkünfte ebenfalls ein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, stünde zur Lösung dieses Steuerkonflikts das in Art. 25 DBA-Ukraine vorgesehene Verständigungsverfahren zur Verfügung, welches auf Grund der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in Österreich…
…wurde im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens Folgendes vereinbart: "Mitwirkende an einer Workshop-Veranstaltung sind in der Regel als Vortragende im Sinn des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens zu qualifizieren und unterliegen daher mit den hiefür bezogenen Honoraren der Besteuerung im Veranstaltungsstaat…
…in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass der deutsche Dienstnehmer "gewerberechtlicher Geschäftsführer" ist, führt solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich…